Apothekenabrechnungsdienst verkauft unsere Daten

Apothekenabrechnungsdienst verkauft unsere Daten

Beitragvon Clarissa » Sonntag 18. August 2013, 18:05

In Deutschland werden nach einem "Spiegel"-Bericht Rezeptdaten von Millionen Ärzten und Patienten ausgespäht. Das süddeutsche Apothekenrechenzentrum VSA verkaufe unzureichend verschlüsselte Patientendaten an den US-Datenhändler IMS Health, berichtet das Magazin unter Hinweis auf vertrauliche Dokumente. Diese belegten, dass sich der 64-stellige Schutzcode leicht auf die tatsächliche Versichertennummer zurückrechnen ließe.

IMS Health verfolge nach eigenen Angaben die Krankheiten von 42 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland und von über 300 Millionen Patienten weltweit, schreibt "Der Spiegel". Die Daten verkaufe IMS unter anderem an Pharma-Firmen, die sich damit besser auf Verkaufsgespräche bei Ärzten einstellen könnten. Der US-Konzern widersprach der Kritik: ....


http://www.finanznachrichten.de/nachric ... en-016.htm


Ich habe mich jetzt gewehrt :twisted: und folgenden Brief an dieses Unternehmen geschrieben:
Dieser Brief darf kopiert werden und selbst verwendet werden. :idea:



A B C 18.08.2013
Hopfen und Malzgasse 999
98765 Irgendwo

Email: ABC@info.csn


Via Fax an: +49 89 431842 81
Kontaktformular: http://www.vsa.de/kontakt/kontaktformul ... ssuid=4481


VSA GmbH Hauptniederlassung
Tomannweg 6
81673 München



Guten Tag, werte Herren und Damen, wie ich aus der Presse entnehmen musste, handeln sie mit Daten, hiermit untersage ich ihnen mit sofortiger Wirkung jegliche Daten die mich betreffen offen oder verschlüsselt weiter zu geben.

Diese Daten dürfen nur für die Abrechnung mit meiner Krankenkasse verwendet werden.


Ich fordere von ihnen eine Unterlassungserklärung, dass sie sich mit sofortiger Wirkung daran halten, bei Zuwiderhandlung werde ich einen meiner Anwälte bitten gegen sie tätig zu werden/ eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Da sie keine Erlaubnis von mir über die Weitergabe meiner Daten haben, ist der Sachverhalt eine ganz klare Sache.

Ich erlaube mir ihnen für die Abgabe der Unterlassungserklärung einen Zeitraum von acht (8) Werktagen einzuräumen.


Mit freundlichen Grüßen

ABC
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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