Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages

Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages

Beitragvon Wolkenhexe » Sonntag 18. Mai 2008, 21:54

Hallo,

ich habe auf Grund von MCS, tox. Encephalopathie, Polyneuropathie, Polyvalenten Allergiern, Schwermetallbelastungen und Nahrungsmittelallergien (befundet) durch meinen mich behandelnden Arzt einen Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages wegen kostenaufwendiger Ernährung (Allergen-, Konservierungsstoff- und Schadstoff freie Kost) gestellt.

Dieser Antrag ist nun abgelehnt worden, weil "aus medizinischer und ernährungsphysiologischer Sicht diese Kostform keine Mehraufwendungen gegenüber einer normalen Ernährung erfordert."

Ich will hier Widerspruch einlegen, hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht?

Für Anregungen und Antworten wäre ich sehr dankbar.

Lieben Gruß,

Hexe
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Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages

Beitragvon sunday » Montag 19. Mai 2008, 10:25

hallo,

wenn man von irgendeinem amt etwas will, ist es immer am besten, wenn man sich vorher genau informiert, wie die gesetze und die aktuelle auslegung derselbigen ist (das ist nicht immer dasselbe) und die anträge dann entsprechend stellt .

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/mehrbedarf_ernaehrung.asp

wenn du in einem bundesland wohnst, wo man noch vom amtsgericht bei geringem einkommen einen beratungsschein bekommt und dann zu einem anwalt seiner wahl gehen kann, könntest du ja zu einem anwalt gehen, der sich mit sozial- und medizinrecht auskennt und auf seiten der patienten ist.

nur selbst widerspruch einzulegen bringt oft nicht viel. die unterstützung durch einen anwalt schon wesentlich mehr.manchmal auch schon der hinweis auf präzedensfälle mit nennung von aktenzeichen etc., vor allem, wenn es sich nicht nur um amtsgerichte o.ä., sondern oberlandesgerichte o.ä. handelt.
beamte haben nicht gern viel arbeit und schreibereien wegen der einschaltung von anwälten und gerichten und geben da schon mal eher nach, wenn es möglich ist.

wenn in den amtlichen tabellen, welche krankheiten einen mehrbedarfszuschlag bekommen die attestierte nicht enthalten ist, hat man trotzdem schlechte karten. aber vielleicht ist bei dir ja noch nicht alles genau untersucht worden und du hast auch noch was, das in der liste steht?

liebe grüße
sunday
- Editiert von sunday am 19.05.2008, 10:27 -
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Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages

Beitragvon Monja » Montag 19. Mai 2008, 13:47

Hallo Wolkenhexchen,
ich bekomme diesen Mehrbedarf seit Jahren, sowohl in
Schleswig-Holstein, wo er genehmigt wurde, als auch
in Hamburg. Leider nur den niedrigsten Satz von 25 Euro
(Diabetiker-Nachbarin bekommt z.B. den Höchstsatz, ohne
überhaupt Beschwerden oder Kosten zu haben).Du siehst,
es ist reine Amts- Willkür. Was du brauchst ist dieses
Hartz-4-Formular und da am Ende, wo keine bestimmten Krank-
heiten vorgesehen sind in der Spalte für Sonstige muss dein
Arzt eintragen, dass du unbedingt spezielle Nahrung benötigst
aufgrund deiner MCS- Erkrankung. Ich musste es bei jedem Umzug
in jedem Ort neu beantragen und auch jedes Mal Widerspruch ein-
legen. Leider wurde auch da gekürzt, denn vor Jahren (vor Hartz-4)
gab es noch 100 DM, 50 für Nahrung und 50 für Heilmittel. Aber
den Link, den meine Vorschreiberin reinsetzte, würde ich vorher
auch nochmal studieren. Kannst mich auch privat anmailen bei
Bedarf. Liebe Grüße von Monja
Monja
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Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages

Beitragvon Lawya » Donnerstag 3. Juli 2008, 15:00

Ich würde IMMER dagegen vorgehen und mache es auch. Es hängt vom Einzelfall und der Begründungeng ab. Da muss der Arzt der den zettel ausfüllt eine gaaaaaaaanz lange Begründung schreiben.

Im Übrigen habe ich das Sozialgericht nunmmehr in persönlichen Gesprächen von einigen Dingen in Kenntnis gesetzt, die haben auch Angehörige die krank sind!!!!
Einen schöneren Hebel zum ansetzen findet man dann nicht.
;-)

Immer creativ bleiben.

Im Übrigen verstoßen manche Argen -liegt das am Leiter?-(haben mir Mitarbeiter hinter vorgehaltener Hand gesteckt) selbst gegen Dienstanweisungen der BA und lehnen selbst bei den Listenkrankheiten die Zuschläge ab.

Klagen klagen und nochmals klagen.
- Editiert von Lawya am 03.07.2008, 15:02 -
- Editiert von Lawya am 04.07.2008, 00:08 -
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Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages

Beitragvon Sileah » Donnerstag 3. Juli 2008, 16:36

Ich bekomme auch Mehrbedarf, knapp 67€.
Bewilligt vom Amtsarzt. Atteste usw habe ich ja einige- ich bekomme auch schon seit Jahren EU-Rente.

Ich wohne auch in SH.
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Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages

Beitragvon löwilein » Sonntag 6. Juli 2008, 10:07

mich würde interessieren,wo man den mehrbedarf geltend machen kann und wo, in nrw.
beziehe keine sozialhilfe oder ähnl..kann ich es bei der steuererklärung oder krankenkasse geltend machen,wenn ja ,wie.wer kann mir genaue tipps geben .schreiben vom arzt,das ich nur bio essen kann ,liegt vor.was kann man sonst noch geltend machen.
löwilein
 

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Beitragvon Wolkenhexe » Sonntag 6. Juli 2008, 14:02

Hallo,

erst einmal lieben Dank für Eure Kommentare!

Ich habe vor ca. einem Monat nun Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom Sozialamt eingelegt. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.

Auch eine Art von Schikane gegenüber dem Betroffenen - ich bleibe dran....

Liebe Grüße,
Hexe
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Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages

Beitragvon Siss » Sonntag 6. Juli 2008, 18:50

@Wolkenhexe

Ich wünsche Dir viel Geduld, gute Nerven und jemanden der Dir hilft finanziell die Zeit bis über Deinen Widerspruch entschieden wird zu überbrücken, für den Fall das Deine Behörde sich soviel Zeit nimmt wie die meine.

Seit meinem Widerspruch sind fast zwei Jahre vergangen und ich weiß das kann ungefähr noch einmal so lange dauern bis darüber entschieden wird. Man selbst hat nur einen Monat Zeit für den Widerspruch - und die Behörde ... ? Ja da kann man an Schikane dabei denken. Doch vielleicht hast Du jemanden der Deine gesundheitliche Problematik und die Notwendigkeit dafür Mehrbedarf zu erhalten versteht? Und durchsetzungsfähig und auch hartnäckig genug ist bei der Rechtsstelle des Sozialamtes - Widersprüche werden immer zur Rechtsstelle weitergeleitet wenn der/die Vorgestzte Deines/r Sachbearbeiters/in Deinem Widerspruch nicht gewillt ist nachzugeben - telefonisch vorzusprechen um die Bearbeitung Deiner Sache dringlich zu machen? Wenn ja, dann würde ich erst noch eine Weile abwarten, es ist sicher noch in der Zeit, dass Du auch schon von der Vorgesetzten noch eine positive Entscheidung erwarten kannst.

Viel Glück und alles Gute!
Siss
 


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