Wenn jemand mit Entscheidungen von der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkassen u. Berufsgenossenschaften nicht einverstanden ist und/oder negative Folgen dadurch hat/te, dass von den Sozialversicherungsträgern MCS, CFS und/oder FMS als "psychische Erkrankung" nach ICD-10 Code F 40-48 eingestuft oder völlig ignoriert wurden, sollte sich derjenige unbedingt mit einer Beschwerde an die Dienstaufsichtsbehörde der oben genannten Sozialversicherungsträger wenden. In der Beschwerde sollte ein Hinweis darauf stehen, welche Entscheidung im jeweiligen Einzelfall geprüft werden soll.
Die in dieser Sache zuständige Dienstaufsichtsbehörde ist das Bundesversicherungsamt in Bonn.
Auf Anfrage kann von mir für Eure Beschwerden eine Bestätigung von DIMDI zur Verfügung gestellt werden, dass MCS, CFS und FMS im ICD-10-GM nicht den "psychischen und Verhaltensstörungen" zugeordnet sind!
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