Sozialamt Oldenburg

Sozialamt Oldenburg

Beitragvon Silvia K. Müller » Sonntag 22. Februar 2009, 20:11

Martin Hauschild möchte Euch seinen Brief zur Kenntnisnahme bereitstellen:

Bitte um Prüfung der Vorgänge beim Sozialamt Oldenburg um meinen Antrag auf ein Persönliches Budget
Nachrichtlich an: Oberbürgermeister Prof. Dr. G. Schwandner, AK für Behindertenfragen

Sehr geehrte Frau Eilers-Dörfler, sehr geehrter Prof. Schwandner, sehr geehrte Damen und Herren,

heute wende ich mich an Sie, da ich mich in einer großen physischen und finanziellen Notlage befinde.
Diese Situation entstand durch einige gravierende Entscheidungen von Mitarbeitern des Sozialamtes der Stadt Oldenburg. Da ich nicht weiter weiß, möchte ich Ihnen den Sachverhalt hiermit zur Kenntnis bringen, und bitte Sie, folgende Angelegenheit zu prüfen.

Ich leide an einer chronischen Krankheit, bin 100%-schwerbehindert, beziehe Grundsicherung, und wurde vor einem halben Jahr in die Pflegestufe eins eingestuft. Als Grund meines sich zuletzt immer weiter verschlechternden Gesundheitszustandes bestand von ärztlicher Seite der Verdacht einer Schimmelbelastung der Wohnung (was sich im November bestätigte), die auf Grund meiner Erkrankung zusätzlich noch deutliche Schäden erzeugt. Der beratende Arzt riet dringend zu einem Wohnungswechsel.

Angesichts der sich daraus ergebenden Notwendigkeiten wollte ich meine bisherige bestehende hauswirtschaftliche Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe in ein "Persönliches Budget" umwandeln, um dadurch entsprechende Unterstützung zu bekommen. Diese benötige ich u. a. für einen Umzug in eine von Schimmel unbelastete Wohnung , den ich wegen der gesundheitlichen Einschränkungen selbstbestimmt organisieren möchte. Ähnliche Prozesse sind in anderen Bundesländern inzwischen Standard, wie ich von Bekannten dort weiß.

Somit stellte auch ich Anfang September beim Oldenburger Sozialamt einen entsprechenden Antrag. Um so überraschter war ich, als das Sozialamt im Oktober, dazu noch innerhalb von sieben (7) Tagen nach meinem Termin für die Bedarfserstellung mit einer Bestätigung meines Antrags, mir meine Eingliederungshilfe nicht mehr auszahlen wollte, mit der Begründung , dass ich durch das Pflegegeld nun ein "Einkommen" habe - ohne jedoch erst den Antrag für das Persönliche Budget zu berücksichtigen oder darüber zu entscheiden, bzw. vorab zu prüfen, ob eine Alternative möglich wäre. Mein gestellter Widerspruch wurde ignoriert. Die vorgegebene Frist für diesen lag bei weniger als drei (3) Wochen! Zudem wurde angeblich zuviel gezahlte Hilfe ultimativ zurückgefordert.

Laut Auskunft des Sozialamtes sei die Prüfung über den Bedarf für das Budget abschließend erfolgt, und der Bescheid bedürfe keiner weiteren Angaben. Er wurde mir jedoch bisher nicht ausgehändigt.

Mit den Auswirkungen dieser Entscheidung des Sozialamtes, die m. E. keiner Rechtsgrundlage entspricht, muss ich nun mehr schlecht als recht umgehen. Ich lebe seitdem in nahezu chaotischen Verhältnissen,da ich dringend benötigte Assistenz nicht bezahlen kann, mit dem sich verschlechternden Gesundheitszustand, mit mangelhafter Ernährung und in einer gesundheitsschädigenden Wohnung.

Es werden vom Sozialamt meine Anträge und v.a.Widersprüche generell schleppend bearbeitet. Seit Jahren liegen unbeschiedene Widersprüche vor; z.B. in meinem Fall ein Widerspruch auf die Ablehnung meines Antrags auf krankheitsbedingten Mehrbedarf aus dem Jahr 2006.

Forderungen seitens des Sozialamtes werden deutlich schneller bearbeitet und energischer vertreten, ohne dabei zu berücksichtigen, dass ein Grundsicherungsempfänger nicht in Schulden getrieben werden darf, und bedarfsorientiert zu versorgen ist, bzw. dass nur bezahlt werden kann, was an beantragten Mitteln bewilligt wird. Das Amt hat die - durch den Bescheid gedeckten - Kosten der Eingliederungshilfe nicht nur zurück gefordert, sondern offensichtlich gar nicht übernommen.

Allein die Vorstellung, dass so sechs Sachbearbeiter des Sozialamtes mit meinem „Fall“ beschäftigt sind, sollte Steuerzahler und Bürger nachdenklich stimmen. Ebenso der Fall, bei dem die von mir angestrengten Beschwerden beim Beauftragten für Behinderte mit einer Stellungnahme des Amts für besondere Soziale Leistungen beantwortet wird, in der die Darstellung des tatsächlichen Status und Verlaufs bis zur Unkenntlichkeit bzw. Unwahrheit verändert ist. Oder einer Stellungnahme gegenüber dem Sozialgericht, die den Eingang eines meiner Schreibens leugnet.

Es werden mit jedem Schreiben der Sachbearbeiter immer wieder neue, einzelne Verwaltungsakte erzeugt, die meine Reaktion einfordern. Ich möchte mir an dieser Stelle kein Urteil über eine sinnvolle und effektive Arbeitsweise der Sozialamtsmitarbeiter erlauben. Jedoch hat diese Tatsache zur Folge, dass ich immer wieder den Sachverhalt unnötigerweise aufwändig darstellen, erklären und belegen muss. Ich leide jedoch nicht an Langeweile, sondern an den Folgen einer schweren Erkrankung, weswegen mir eine „Mitarbeit“ schwerfällt – was den Amtsmitarbeitern bekannt ist.

Um das Geschehene noch einmal zusammen zu fassen: Mir wurde die komplette, eingespielte und erprobte Hilfe & Unterstützung für alltägliche Verrichtungen durch die Streichung genommen.

Es geht mir nicht um Mitleid, sondern um die notwendige Unterstützung.

Zu Recht habe ich zusätzlich die Pflegestufe gewährt bekommen; mein Gesundheitszustand hat sich gravierend verschlechtert, was erweiterten Assistenzbedarf mit sich bringt.

Ohne Unterstützung kann ich meine Behinderung nicht kompensieren. Der schon vom Pflegedienst festgestellte Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung über die Pflege hinaus wird jetzt nicht mehr allein ausreichen. Meine aktuelle Situation kann man kaum als "menschenwürdige Lebensumstände" oder gar als ein "selbstbestimmtes Leben" bezeichnen! Die Folgeschäden, die durch die fehlenden finanziellen Mittel zur Zeit entstehen, sind bereits nicht mehr überschaubar, und m. E. wie auch ärztlicherseits nicht mehr zu verantworten. Weitere Informationen darüber gebe ich Ihnen gerne.

Zudem bin ich nicht der einzige Oldenburger, dem die Hilfe im Rahmen des (trägerübergreifenden) persönlichen Budgets verweigert wird, obwohl dieses Konzept inzwischen eine gesetzliche Grundlage hat und man einen Rechtsanspruch darauf hat.
Desweiteren ist mir bisher nicht bekannt, dass Sozialämter generell zweckgebundenes Pflegegeld zur Finanzierung von festgestelltem Haushaltshilfebedarf verwendet wissen wollen.

Darf das Sozialamt Oldenburg dieses daher so berechnen und so entscheiden?

In einem anderen Fall nämlich drohte das selbe Sozialamt Sanktionen an, weil ein Budgetnehmer, auf Grund von verzögerten Zahlungen seitens des Sozialamtes, aus der Not heraus zweckgebundene Gelder für andere Hilfe einsetzte.

Mit diesen Sätzen möchte ich mit der Schilderung meiner Erfahrungen mit dem Oldenburger Sozialamt schließen, obwohl es sich hierbei nur um einen Auszug meines Erlebnisrepertoirs mit dieser Behörde handelt. Ein solches Verhalten einer Behörde ist mir völlig unverständlich, und schockiert mein Rechtsverständnis. Kooperation in dieser Angelegenheit, wie mit Ämtern anderer Städte anscheinend möglich, würde nicht solchen Aufwand und Folgekosten mit sich bringen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen deutlich machen konnte, dass dringend Handlungsbedarf besteht, zumal ich nicht mehr abschätzen kann, wie lange ich meine derzeitige gesundheitliche Situation noch kompensieren kann. Wobei sich auch die Frage stellt, wer die Kosten für meine Schäden übernimmt.

Selbstverständlich sind alle Aussagen belegt durch den Schriftwechsel, den ich Ihnen gerne z.Verf. stelle – eine detaillierte Auflistung ist mir ohne Unterstützung z.Zt. jedoch nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen

Martin Hauschild
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