Betreuer für behördliche Angelegenheiten
Verfasst: Sonntag 8. März 2009, 17:26
Fortsetzung eines Thread-Inhaltes vom 17.01.2009, 12:31:07 u.s.w. unter Punkt B):
CSN - Forum / MCS & Alltag / Diskriminierung wegen MCS / MCS Kranke - Diskriminierung bei Behörden
Ich habe nun mein amtsgerichtliches Urteil zum "Antrag eines Betreuers für behördliche Angelegenheiten" erhalten - Zitat:
"Für den Betroffenen ist ein Betreuer mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Aufgabenkreis zu bestellen, weil er aufgrund einer der in § 1896 BGB aufgeführten Krankheit bei der Regelung seiner Angelegenheiten Hilfe bedarf.
Dies folgt aus dem Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere aus den ärztlichen Attesten vom ... und ....
Herr ...... leidet an einer multiplen Chemikaliensensibilität. Ferner liegt eine bronchonale Hyperreagibilität vor. Schließlich besteht chronisches Schmerz- und Wirbelsäulensyndrom.
Die Chemikaliensensibilität führt dazu, dass Herr ...... insbesondere in öffentlichen Räumen auf Putzmittel und Deodorant empfindlich reagiert. Es kommt bei ihm zu Gleichgewichtsstörungen, Muskelverkrampfungen und Konzentrationsproblemen. Er kann deshalb öffentliche Räume und öffentliche Verkehrsmittel kaum noch aufsuchen.
Seine Erkrankung führt dazu, dass er bei der Regelung seiner Behördenangelegenheiten Hilfe bedarf."
Den Antrag stellte ich selber. Der Antrag ist auf körperliche Behinderung fixiert (bestimmt der Hausarzt und man selbst durchs Ankreuzen). Der Betreuer wurde von mir selbstbestimmt.
Wäre ich bei der Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung tagszuvor nicht so fertig gemacht worden - hätte ich sowas beim Sozialgericht gar nicht zur Ansprache gebracht. Somit hatte der Zufall den Gang zum Amtsgericht eingeleitet.
Ich weiß nicht ob ich glücklich oder traurig bin. Dieses Urteil zeigt auch die Ausgegrenztheit auf und wie schwierig es ist, mit MCS im Alltag Zurecht zu kommen. - mfg Twei
CSN - Forum / MCS & Alltag / Diskriminierung wegen MCS / MCS Kranke - Diskriminierung bei Behörden
Ich habe nun mein amtsgerichtliches Urteil zum "Antrag eines Betreuers für behördliche Angelegenheiten" erhalten - Zitat:
"Für den Betroffenen ist ein Betreuer mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Aufgabenkreis zu bestellen, weil er aufgrund einer der in § 1896 BGB aufgeführten Krankheit bei der Regelung seiner Angelegenheiten Hilfe bedarf.
Dies folgt aus dem Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere aus den ärztlichen Attesten vom ... und ....
Herr ...... leidet an einer multiplen Chemikaliensensibilität. Ferner liegt eine bronchonale Hyperreagibilität vor. Schließlich besteht chronisches Schmerz- und Wirbelsäulensyndrom.
Die Chemikaliensensibilität führt dazu, dass Herr ...... insbesondere in öffentlichen Räumen auf Putzmittel und Deodorant empfindlich reagiert. Es kommt bei ihm zu Gleichgewichtsstörungen, Muskelverkrampfungen und Konzentrationsproblemen. Er kann deshalb öffentliche Räume und öffentliche Verkehrsmittel kaum noch aufsuchen.
Seine Erkrankung führt dazu, dass er bei der Regelung seiner Behördenangelegenheiten Hilfe bedarf."
Den Antrag stellte ich selber. Der Antrag ist auf körperliche Behinderung fixiert (bestimmt der Hausarzt und man selbst durchs Ankreuzen). Der Betreuer wurde von mir selbstbestimmt.
Wäre ich bei der Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung tagszuvor nicht so fertig gemacht worden - hätte ich sowas beim Sozialgericht gar nicht zur Ansprache gebracht. Somit hatte der Zufall den Gang zum Amtsgericht eingeleitet.
Ich weiß nicht ob ich glücklich oder traurig bin. Dieses Urteil zeigt auch die Ausgegrenztheit auf und wie schwierig es ist, mit MCS im Alltag Zurecht zu kommen. - mfg Twei