von Amazone » Dienstag 24. März 2009, 22:39
Hallo Arnfried,
ich habe eine ganz normale Rechtsschutzversicherung, die m.E. auch völlig ausreicht. Das Problem ist, dass Anwälte von der Rechtsschutz in der 1. Instanz nur einen Pauschbetrag von € 250,-- erhalten (wurde mir von einer Rechtsschutzversicherung bestätigt, als ich ungläubig auf die Aussage eines RA reagierte). Und für 250,-- € reißt sich kein RA die Beine aus.
Ich persönlich überlege derzeit, ob es nicht besser wäre, die Rechtsschutzversicherung zu kündigen, und im Fall eines Falles Prozeßkostenhilfe in Anspruch zu nehmen.