Rechtsschutzversicherung

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Beitragvon Arnfried » Dienstag 24. März 2009, 20:37

Wenn es durch z. B. Falschgutachten zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, wie wichtig ist für uns in so einem Fall eine Rechtsschutzversicherung? Muss man bei der Auswahl der Versicherung etwas besonderes beachten, oder genügt eine "normale" preisgünstige Rechtsschutzversicherung?
Arnfried
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Beitragvon Amazone » Dienstag 24. März 2009, 22:39

Hallo Arnfried,

ich habe eine ganz normale Rechtsschutzversicherung, die m.E. auch völlig ausreicht. Das Problem ist, dass Anwälte von der Rechtsschutz in der 1. Instanz nur einen Pauschbetrag von € 250,-- erhalten (wurde mir von einer Rechtsschutzversicherung bestätigt, als ich ungläubig auf die Aussage eines RA reagierte). Und für 250,-- € reißt sich kein RA die Beine aus.

Ich persönlich überlege derzeit, ob es nicht besser wäre, die Rechtsschutzversicherung zu kündigen, und im Fall eines Falles Prozeßkostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
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Beitragvon sunday » Dienstag 24. März 2009, 22:56

wenn man ein geringes einkommen hat, bekommt man sowohl einen beratungsschein für einen anwalt (max. zuzahlung einmalig 10 euro) als auch prozesskostenhilfe (zuzahlung je nach einkommen).

für die beratung incl. notwendiger briefe etc. bekommt der anwalt aber noch viel weniger als von der rechtsschutzversicherung und macht dafür auch so gut wie nichts. es sei denn, es ist ein besonders netter anwalt. aber das weiß man vorher meist nicht.

und dann kommt noch dazu, daß man dann, wenn man verliert, die gegnerischen anwalts- und gerichtskosten auf jeden fall selbst zahlen muß.

lg
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Beitragvon Arnfried » Montag 30. März 2009, 18:28

Ich hab mal ein paar Online-Tarifvergleiche gemacht. Bei einem Punkt werde ich stutzig: Da heißt es oft,
[i]Sozialgerichts-Rechtsschutz für Widerspruchsverfahren: nicht mitversichert[/i] oder
[i]Sozialgerichts-Rechtsschutz gerichtlich: nicht mitversichert[/i]

Ist es aber nicht genau das, was wir brauchen?

Es gibt auch einige RSV, die das genannte mitversichern, aber ich hab noch keine ohne Selbstbeteiligung gefunden. Und mal eben 200 € SB hinblättern geht halt nicht immer.

- Editiert von Arnfried am 30.03.2009, 19:58 -
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Beitragvon Desert Rose » Montag 30. März 2009, 22:03

Halla Arnfried,

"Sozialgerichts-Rechtsschutz für Widerspruchsverfahren: nicht mitversichert"

Hierbei tritt die Versicherung erst ab dem Klageverfahren ein.
Von solch einer Rechtsschutzversicherung ist in unserem Fall abzuraten,
von der zweiten Variante erst recht.
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Beitragvon Arnfried » Montag 6. April 2009, 19:15

Ich hab jetzt eine RSV mit uneingeschränktem Sozialgerichts-Rechtsschutz. Gute 20 € im Quartal, 150 € SB. Allerdings gibts keinen Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz.

Muss unsereins auch mit Verfahren am Verwaltungsgericht rechnen? (Hoffentlich nicht...)
Arnfried
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Beitragvon Melville » Montag 6. April 2009, 20:24

Eher mal nicht Arnfried.
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Beitragvon Maria » Montag 6. April 2009, 22:13

Denke ich auch nicht Arnfried. Hundertprozentigen Schutz wird man nie haben.
Ich denke aber, eine normale Rechtsschutzversicherung ist für uns ausreichend.
Maria
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