Vorsicht bei Bioziden
Ein großer Teil der im Handel erhältlichen Produkte auf Basis von Bioziden ist nicht korrekt gekennzeichnet. Das ist das Ergebnis einer Schwerpunktuntersuchung des Verbraucherschutzministeriums. Bei Biozidprodukten handelt es sich um Mittel, mit denen bestimmte Organismen chemisch oder biologisch abgetötet werden. Dazu gehören etwa Antischimmelsprays, Desinfektionsmittel, Insektensprays, Holzschutzmittel oder Produkte aus der Heimtierpflege, beispielsweise gegen Flöhe.
Aber auch antimikrobielle Müllbeutel und Spülmittel oder Wandfarben mit fungiziden Zusätzen fallen darunter. Überprüft wurde sowohl die Einhaltung der allgemeinen Vorschriften für Chemikalien als auch spezieller Regelungen für Biozide, die seit Mitte 2004 gelten. Trotzdem war bei vielen untersuchten Produkten die Kennzeichnung als gesundheits- oder umweltschädlich unzureichend oder sogar falsch. So hätten zum Beispiel zwei der im Handel gefundenen Mittel als "sehr giftig" eingestuft werden müssen. Gekennzeichnet waren sie aber nur mit dem Gefahrensymbol für gesundheitsschädlich. Damit waren sie frei verkäuflich, während sehr giftige Biozide nur nach ausführlicher persönlicher Beratung an Käufer abgegeben werden dürfen, um einen möglichst sachgerechten Umgang mit dem Produkt sicherzustellen. Auf vielen der überprüften Verpackungen fehlten zudem die obligatorischen Hinweise auf Erste-Hilfe-Maßnahmen, das Verfallsdatum und die korrekte Entsorgung des abgelaufenen Produktes.
"Wir haben insgesamt 94 Biozid-Produkte untersucht, und bei gerade einmal acht Produkten hatten wir nichts zu bemängeln. Das ist eine Quote, die wir so nicht hinnehmen werden", so Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg. "Bei falscher Anwendung sind diese Produkte eine Gefahr für Mensch und Umwelt, deswegen ist eine korrekte Kennzeichnung unerlässlich. Wir werden daher auf verschiedenen Ebenen auf die Hersteller einwirken."
Da das Verbraucherschutzministerium im Falle von Chemikalien nicht direkt die Hersteller, sondern nur den Handel kontrolliert, wurden die zuständigen Arbeitsschutzbehörden in NRW bzw. den Bundesländern, in denen die Hersteller falsch gekennzeichneter Produkte ihren Sitz haben, informiert. Sie haben entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Parallel hat das Verbraucherschutz-ministerium den Verband der chemischen Industrie, den Bundesverband der Deutschen Industrie und den Einzelhandelsverband für Mitte Februar zu einem Gespräch nach Düsseldorf eingeladen, um noch einmal nachdrücklich auf das Problem hinzuweisen und die Ergebnisse der Untersuchung im Detail vorzustellen. Weitere Gespräche mit dem Handel sollen auch hier für mehr Sensibilität sorgen. "Der Handel kann sehr einfach etwas für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher tun, indem er bei seinen Lieferanten auf die korrekte Kennzeichnung besteht", so Uhlenberg.
Nordrhein-Westfalen setzt sich zudem dafür ein, dass bundesweit einheitlich gegen verharmlosende Bezeichnungen auf den Verpackungen und in der Werbung vorgegangen wird. So fanden die Kontrolleure bei mehr als einem Viertel der untersuchten Produkte Bezeichnungen wie "umweltfreundlich", "ungiftig" oder "nur aus pflanzlich basierenden Inhaltsstoffen". Gleichzeitig fehlte regelmäßig der in der Werbung für Biozide vorgeschriebene Hinweis, dass vor der Anwendung unbedingt Kennzeichnung und Produktinformation zu lesen sind. "Hersteller, die die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Giftigkeit eines Biozid-Produkts zu täuschen versuchen, machen sich strafbar oder müssen zumindest mit einem Bußgeld rechnen. Wir werden daher im Laufe des Jahres in einer weiteren Schwerpunktaktion noch einmal das Thema aufgreifen und diese Produkte intensiv untersuchen", verspricht Uhlenberg.
In der Schwerpunktaktion wurden neun Holzschutzmittel, acht fungizide Zusätze für Wandfarben bzw. Farben mit integriertem Zusatz, 29 Antischimmelmittel, 33 Insektensprays, 14 Stalldesinfektions- bzw. Heimtiersprays und eine Sorte Müllbeutel mit antimikrobieller Wirkung untersucht.
Autor: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW