Empfehlung der Ärztekammer Nordrhein zur Abrechnung ärztlicher
umweltmedizinischer Leistungen nach der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ)
In der gegenwärtigen Situation werden zunehmend umweltmedizinische Leistungen nachgefragt
und auch qualitativ hochwertig erbracht. Aus Gründen der Rechtssicherheit sowohl für
die Auftraggeber, wie auch für die ärztlichen Auftragnehmer ist es notwendig, dass die erbrachten
ärztlichen umweltmedizinischen Leistungen angemessen vergütet werden. Grundlage
hierzu ist die GOÄ, soweit keine anderen gesetzlichen Vereinbarungen bestehen. Empfehlungen
der Bundesärztekammer zur Abrechnung umweltmedizinischer Leistungen liegen
derzeit nicht vor. Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt daher folgendes Vorgehen nach
GOÄ:
Hier stehen dann die Abrechnungsbeispiele:
http://www.aekno.de/downloads/aekno/goe-abrechnung_umweltmed_leistungen.pdf