Feinstaubemissionen im PRTR - Umweltbundesamt

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Beitragvon Kira » Dienstag 16. Mai 2017, 19:03

Feinstaubemissionen im PRTR

Was ist Feinstaub?

Der Begriff Feinstaub umfasst Partikel mit einem Durchmesser kleiner 10 µm (Mikrometer) , die aufgrund ihrer geringen Größe lange in der Atmosphäre verweilen. Die Feinstaubpartikel können weiter in verschiedene Größenklassen wie PM10 („particulate matter“, also Partikel kleiner 10 µm; diese Fraktion umfasst damit den gesamten Feinstaub) oder PM2.5 (Partikel kleiner 2,5 µm) unterteilt werden. Feinstaub zählt zu den Luftschadstoffen.

Feinstaub kann primär emittiert oder sekundär gebildet werden. Primärer Feinstaub wird unmittelbar an der Quelle freigesetzt, zum Beispiel bei Verbrennungsprozessen. Entstehen die Partikel durch gasförmige Vorläufersubstanzen wie Schwefel- und Stickoxide und Ammoniak, so werden sie als sekundärer Feinstaub bezeichnet. Im Folgenden wird der primär emittierte PM10-Feinstaub betrachtet.

Gesamtsituation der Feinstaubemission in Deutschland
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https://www.thru.de/thrude/auswertung/t ... en-im-prtr
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