von Eberhard » Dienstag 4. Januar 2005, 17:45
Hallo
MCS ist derzeit in D nicht als Schwerbehinderung anerkannt, kann jedoch bei Schwerbehinderung berücksichtigt werden und mit entsprechendem GdB (Grad der Behinderung) auch eingestuft werden, hierbei werden die entsprechenden Anhaltspunkte gemäß der schwerwiegenden psychosozialen Anpassungsschwierigkeiten u.ä.herangezogen. Da MCS in D nicht als eigenständige Erkrankung offiziell anerkannt ist wird es auch nicht im Schwerbehindertenrecht dementsprechend aufgelistet werden.
Nach den Ausführungen des Sachverständigenbeirates beim Bundesminister für Arbeit (vgl Tagung der Sektion Versorgungsmedizin vom 25.-
26.11.1998) sind sog. "Umweltkrankheiten" wie das MCS-Syndrom, die
mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungeinbußen und Körperfunktionsstörungen, denen
kein oder primär kein organischer Befund zu Grunde liegt, einhergehen, als Vergleichsmaßstab am ehesten die in Ziffer
26.3 Seite 60 ff der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem
Schwerbehindertengesetz (AHP) 1996 unter "neurologische Persönlichkeitsstörungen" genannten stärker behindernden
psycho-vegetativen oder psychischen Störungen mit Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit und
eventuellen sozialen Anpassungsschwierigkeiten in Betracht kommen heranzuziehen.
Soweit die offizielle Darstellung.
Gruß
Eberhard