REACH ist beschlossen

REACH ist beschlossen

Beitragvon Kai Uwe » Mittwoch 20. Dezember 2006, 09:18

Die EU-Umweltminister haben gestern in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der gestern formal angenommen wurde.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßte die Entscheidung als großen Fortschritt für den Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.Umwelt- und Gesundheitsschutz. Gabriel: "Bislang wissen wir zu wenig über Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen.Chemikalien und ihre möglichen Risiken. Risiken, die wir nicht kennen, können wir aber auch nicht beherrschen. REACH wird dies ändern und einen verantwortlichen Umgang mit Chemikalien ermöglichen."

Mit REACH sollen außerdem die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der europäischen Auch als sekundärer Sektor bezeichnet, in Abgrenzung von Landwirtschaft (primärer Sektor) und Dienstleistungen (tertiärer Sektor). Industrie gestärkt werden. Gabriel ist überzeugt, dass auch dieses Ziel erreicht wird: "Das neue Wissen über Stoffeigenschaften birgt ein großes Potenzial für technologische Innovationen. Unternehmen werden es nutzen, um ihre Verfahren zu optimieren und neue Produkte zu entwickeln."

REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen Chemikalienagentur in Helsinki registriert. Hersteller und Importeure müssen Maßnahmen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entwickeln und an ihre Abnehmer kommunizieren. Besonders besorgniserregende Stoffe werden einem behördlichen Zulassungsverfahren unterstellt. Die Chemikalienagentur stellt nichtvertrauliche Informationen über Stoffe und ihre Gefahren in einer Internetdatenbank zur Verfügung. Die Verbraucher haben künftig einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Die REACH Rechtsverordnung Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.


Autor: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Kai Uwe
 

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