von Kai Uwe » Mittwoch 2. Mai 2007, 12:24
Die Umwelthaftungsrichtlinie zielt darauf ab, Umweltschäden zu vermeiden und Fragen zu Kosten und Verantwortlichkeiten im Falle eines schwerwiegenden Industrieunfalls zu klären. Die im April 2004 angenommene Richtlinie besagt, dass Unternehmen finanziell und rechtlich zur Verantwortung gezogen werden müssen, wenn sie ernsthafte Schäden an Böden, Gewässern, Arten und natürlichen Lebensräumen verursachen.
Auf Grund der Gegenwehr einiger nationaler Regierungen und Wirtschaftsrepräsentanten während der Verhandlungen zu der Richtlinie musste der ursprüngliche Vorschlag der Kommission abgeändert werden, damit die EU-Mitgliedstaaten zu einer Einigung finden konnten. Zudem wurde den Mitgliedstaaten mehr Raum für die Interpretation und Umsetzung der Maßnahmen der Richtlinie verschafft.
Trotz des Kompromisses von 2004 schreitet die nationale Umsetzung der Richtlinie nur sehr langsam voran. Die Regierungen behaupten, sie stünden rechtlichen Unsicherheiten gegenüber, beispielsweise hinsichtlich der Bestimmung, was Lebensräumen wirklich ernsthafte Schäden zufügt, sowie der Bestimmung der genauen Bedingungen, unter welchen Unternehmen von der Verantwortung befreit werden können.
Während NGOs die Richtlinie als zu eng gefasst kritisieren, haben Wirtschaftsvertreter ihre Bedenken hinsichtlich steigender Umsetzungskosten und negativer Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit geäußert. Einige Beobachter sind weiterhin der Meinung, dass eine zu große Überschneidung mit der bereits existierenden Gesetzgebung vorliege, und das dies zu einer ungleichmäßigen Umsetzung führen werde, da die Schärfe der Gesetze von Land zu Land stark variiert.
Die Kommission teilte jedoch mit, dass Umweltverschmutzern erschwert würde, Vorteile aus den unterschiedlichen Ansätzen in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Frage der Verantwortlichkeit zu ziehen