Greenpeace:
"EPA weist Einspruch gegen Sonnenblumenpatent ab
* 12.05.2010,
* Artikel veröffentlicht von:
Sigrid Totz
Im Wettlauf um die Patentierung natürlicher Ressourcen ist eine Sonnenblume auf der Strecke geblieben. Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) hat heute einen Einspruch von Greenpeace zurückgewiesen.
Das Patent EP 1185 161 betrifft Sonnenblumen, die durch ganz normale Züchtung einen verbesserten Ölgehalt haben. Die spanische Behörde Consejo Superior de Investigaciones Cientificas hat das Patent im September 2004 erhalten. Ein Jahr später legte Greenpeace Einspruch ein. Und wurde jetzt abgewiesen. Fazit: Auch eine gewöhnliche Sonnenblumensorte genießt Patentschutz, wenn jemand so findig ist, einen entsprechenden Antrag beim EPA einzureichen..."
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http://www.greenpeace.de/themen/patente/nachrichten/artikel/epa_weist_einspruch_gegen_sonnenblumenpatent_ab/