Chemikalienverordnung / REACH

Chemikalienverordnung / REACH

Beitragvon Janik » Dienstag 13. Dezember 2005, 19:39

Pressedienst Nr. 313/05
Berlin, 11. August 2005

Umwelt/Chemikalien
Gabriel begruesst Chemikalienverordnung als guten Kompromiss zwischen Umwelt und Wirtschaft

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die heute im Wettbewerbsfähigkeitsrat der EU erzielte Einigung über die neue Chemikalien-Verordnung als "guten und ausgewogenen Kompromiss" zwischen Umwelt- und Verbraucherschutz einerseits und der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Chemieindustrie andererseits bezeichnet.

Gabriel: "Der Kompromiss behält die Kernelemente von REACH bei. Die Vorschriften zur systematischen Testung auf Langfristgefahren sind nach Inhalt und Struktur im wesentlichen ebenso unverändert geblieben wie die Vorschriften zum Informationsaustausch in der Lieferkette. Die Beweislast bleibt bei der Industrie. die Verantwortung für die Stoffprüfung und ein entsprechendes Risikomanagement grundsätzlich auf die Industrie verlagert. Die Behörden bekommen den Kopf frei fuer die intensive Prüfung von prioritären Stoffen. Besonders gefährliche Stoffe werden einem Zulassungssystem unterstellt. Verbote und Beschränkungen werden erleichtert."

Besonders besorgniserregende Stoffe werden einem einzelfallorientierten Zulassungsverfahren unterstellt, wobei auch bei adäquat kontrollierten Stoffen eine Prüfung erforderlich ist, ob es Ersatzstoffe gibt. Damit hat der Rat in diesem Punkt anspruchsvollere Beschlüsse gefasst als der ursprüngliche Kommissionsvorschlag vorsah. Erstmals werden auch Stoffe in Erzeugnissen erfasst, die bestimmungsgemäss freigesetzt werden. Diese sind in denselben Fristen wie andere Stoffe zu registrieren.

Des weiteren werden doppelte Tierversuche vermieden. Ausserdem: Der Datensatz, der im Niedertonnagenbereich fuer alle Neustoffe und Verbraucherstoffe mit besonderem Gefahrenverdacht vorzulegen ist, wird um drei weitere Prüfnachweise ergänzt, nämlich um die akute Toxizität, den Grünalgentest und die biologische Abbaubarkeit.

Gabriel: "Damit REACH bald umgesetzt werden kann, gilt es, das Gesetzgebungsverfahren in zweiter Lesung zügig zum Abschluss zu bringen. Wir müssen also den gemeinsamen Standpunkt formell verabschieden und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Agentur arbeitsfähig wird. Schliesslich wird REACH nur mit einer gut funktionierenden Agentur ein Erfolg werden."
Janik
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