Neue Regeln für Pestizide

Neue Regeln für Pestizide

Beitragvon Alex » Donnerstag 13. Juli 2006, 07:29

Brüssel/Berlin, 13.07.2006:

Die Europäische Kommission hat heute eine neue harmonisierte EU-Regelung für den Bereich Pflanzenschutzmittel vorgeschlagen. Der Entwurf für eine Verordnung sieht unter anderem kürzere und klarer gefasste Zulassungskriterien und gestraffte Zulassungsverfahren vor. Die Datenschutzbestimmungen sollen vereinfacht und Maßnahmen zur Verringerung der Tests an Wirbeltieren vorgeschlagen werden.


Die Rechtsvorschrift ist Voraussetzung für eine gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmittel-Zulassungen zwischen Mitgliedstaaten. „Sinn und Zweck der vorgeschlagenen Verordnung ist es, EU-weit die Bestimmungen für P. sind bioaktive Substanzen, die ubiquitär in der Umwelt verteilt sind. Der Begriff P. steht auch häufig als Synonym für Pflanzenschutzmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel.Pestizide zu stärken und zu verbessern“, sagte EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou. Der Vorschlag gewährleiste ein hohes Maß an Schutz für Mensch, Tier und Umwelt. Gleichzeitig erhöhe er die Auswahlmöglichkeit der Landwirte und kurbele die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft auf diesem Gebiet an.

Die siehe Rechtsverordnung.Verordnung will die Dauer der Zulassungsverfahren für Pestizid-Wirkstoffe kürzen. Einmal erteilte Zulassungen von Pestizid-Wirkstoffen sollen nicht mehr alle zehn Jahre erneuert werden müssen. Allerdings kann eine Zulassung jederzeit einer Überprüfung unterzogen werden, sollten Bedenken im Zusammenhang mit der Sicherheit des Produkts aufkommen.

Die vorgeschlagene Verordnung unterteilt die EU in drei Zonen mit ähnlichen klimatischen und ökologischen Besonderheiten: P. sind nach dem Pflanzenschutzgesetz Stoffe, die Pflanzen vor Schadorganismen schützen, Nährstoffmangel verhindern oder beheben oder die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schädigungen (Viren, Bakterien, Unkräuter) erhöhen. Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat einer Zone bereits zugelassen sind, können ohne weitere Überprüfung in den übrigen Mitgliedstaaten dieser Zone freigegeben werden. Den nationalen Behörden soll es allerdings nach wie vor gestattet sein, spezifische Maßnahmen für die Begrenzung des Länderrisikos vorzuschreiben, soweit sie für erforderlich erachtet werden.

Laut Kommissionsvorschlag erfolgt die Sicherheitsbewertung von Pestizid-Wirkstoffen künftig nach streng definierten Kriterien, die gesundheitliche Erwägungen und Der Begriff U. oder ökologische Faktoren meint alle einzelnen Komponenten der Aussenwelt, die direkt oder indirekt auf Organismen einwirken.Umweltfaktoren berücksichtigen. Der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt bei dieser Evaluierung eine zentrale Rolle zu. Die Kontrollmaßnahmen gegenüber Landwirten und anderen gewerblichen Nutzern von Pflanzenschutzmitteln werden verstärkt. Sie sollen verpflichtet sein, die Verwendungszwecke der P. sind nach dem Pflanzenschutzgesetz Stoffe, die Pflanzen vor Schadorganismen schützen, Nährstoffmangel verhindern oder beheben oder die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schädigungen (Viren, Bakterien, Unkräuter) erhöhen. Pflanzenschutzmittel zu dokumentieren und die entsprechenden Unterlagen der Trinkwasserwirtschaft und Anliegern auf Verlangen bereitzustellen.

Besonderes Augenmerk legt die vorgeschlagene Verordnung auch auf ein Verbot von Mehrfach-Testungen an Wirbeltieren, was Mit Hilfe von T. sollen Arzneimittelwirkungen und -verträglichkeiten sowie neue Kosmetika getestet werden. Tierversuche deutlich reduzieren würde. Der Vorschlag geht jetzt dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Annahme zu. Vorgesehen ist, dass die Verordnung 2008 in Kraft tritt. Bis dahin soll die derzeit laufende Überprüfung sämtlicher bereits in Verkehr gebrachter Pestizid-Wirkstoffe abgeschlossen sein.


Autor: Europäische Kommission in Deutschland
Alex
 

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