BMU Projektförderung Umweltschutz

Einführung
Letzte Änderung: 01.04.2011
Antragsfrist für 2012 ist der 22. August 2011!
Zuschüsse für Projekte von Verbänden im Umweltschutz und im Naturschutz (Verbändeförderung)
Das Bundesumweltministerium (BMU) möchte in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Umwelt- und Naturschutzverbände bei ihrem Bemühen, umweltpolitische Belange in der Gesellschaft zu verankern, stärken. Auch im Haushaltsjahr 2011 gewährt das BMU wieder Zuschüsse für Projekte im Umwelt- und im Naturschutz.
Die Projekte sollen das Bewusstsein und das Engagement für Umweltschutz und Naturschutz stärken. Hierzu gehören u.a.:
Projekte zu wichtigen aktuellen Schwerpunktthemen.
Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung
Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern
Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung.
Projekte, für die ein Zuschuss beantragt wird, dürfen noch nicht begonnen haben. An den Maßnahmen muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Wissenschaftliche Forschung und Investitionen können nicht gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig werden. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Projekte müssen einen klaren ökologischen Schwerpunkt und eine breite Außenwirkung haben. Gefördert werden insbesondere Projekte, die modellhaften Charakter und eine bundesweite Ausstrahlung besitzen.
Ausführliche Hinweise zur Antragsstellung finden Sie im Merkblatt.
Bei weiteren Fragen zu möglichen Projektthemen oder zur inhaltlichen Projektausrichtung können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Herr Volkgenannt (Rufnummer 0340-2103-2797) wenden.
Unter Projektförderung und Projektträger besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Projekte nach ausgewählten Themengebieten, Stichworten oder Verbänden zu suchen. Die Suchmaske ermöglicht es, Basisinformation über laufende und abgeschlossene Projekte abzufragen.
Wenn Sie einen Antrag für 2011 stellen möchten, verwenden Sie bitte das Online-Antragsformular auf dieser Internetseite.
Anträge für 2012 können bis zum 22. August 2011 gestellt werden. Die Anträge sind in elektronischer Form und in Papierform bei nachfolgenden Anschriften einzureichen. Für die elektronische Übersendung nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Absenden" auf dem Formular. Sie erscheint erst, wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben.
Umweltschutzprojekte
Umweltbundesamt
Referat Z 6
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Naturschutzprojekte
Bundesamt für Naturschutz
Referat G
Konstantinstr. 10
53179 Bonn
Technische Fragen zur Antragsstellung oder zum Antragsformular beantwortet Ihnen Herr Büttner (Rufnummer 0340-2103-2369 oder per E-Mail).
Weiteres Verfahren:
Die Antragsteller erhalten vom Umweltbundesamt nach Ablauf der Antragsfrist eine Eingangsbestätigung.
Anschließend werden die vorliegenden Anträge im Umweltbundesamt einer fachlichen Bewertung unterzogen. Die bewerteten Anträge werden dann dem Bundesumweltministerium zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Eine Entscheidung des Bundesumweltministeriums ist zum Jahresende 2011 vorgesehen.
Nachdem diese Entscheidung getroffen wurde, werden alle Antragsteller unaufgefordert über das Ergebnis unterrichtet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Zwischenzeit keine Aussagen über eine Förderungsfähigkeit oder auch Teilergebnisse machen können, da wir eine Entscheidung des BMU nicht vorwegnehmen können.
Von entsprechenden Anfragen bitten wir deshalb abzusehen.
Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/projektfoerderungen/index.htm
Letzte Änderung: 01.04.2011
Antragsfrist für 2012 ist der 22. August 2011!
Zuschüsse für Projekte von Verbänden im Umweltschutz und im Naturschutz (Verbändeförderung)
Das Bundesumweltministerium (BMU) möchte in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Umwelt- und Naturschutzverbände bei ihrem Bemühen, umweltpolitische Belange in der Gesellschaft zu verankern, stärken. Auch im Haushaltsjahr 2011 gewährt das BMU wieder Zuschüsse für Projekte im Umwelt- und im Naturschutz.
Die Projekte sollen das Bewusstsein und das Engagement für Umweltschutz und Naturschutz stärken. Hierzu gehören u.a.:
Projekte zu wichtigen aktuellen Schwerpunktthemen.
Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung
Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern
Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung.
Projekte, für die ein Zuschuss beantragt wird, dürfen noch nicht begonnen haben. An den Maßnahmen muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Wissenschaftliche Forschung und Investitionen können nicht gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig werden. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Projekte müssen einen klaren ökologischen Schwerpunkt und eine breite Außenwirkung haben. Gefördert werden insbesondere Projekte, die modellhaften Charakter und eine bundesweite Ausstrahlung besitzen.
Ausführliche Hinweise zur Antragsstellung finden Sie im Merkblatt.
Bei weiteren Fragen zu möglichen Projektthemen oder zur inhaltlichen Projektausrichtung können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Herr Volkgenannt (Rufnummer 0340-2103-2797) wenden.
Unter Projektförderung und Projektträger besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Projekte nach ausgewählten Themengebieten, Stichworten oder Verbänden zu suchen. Die Suchmaske ermöglicht es, Basisinformation über laufende und abgeschlossene Projekte abzufragen.
Wenn Sie einen Antrag für 2011 stellen möchten, verwenden Sie bitte das Online-Antragsformular auf dieser Internetseite.
Anträge für 2012 können bis zum 22. August 2011 gestellt werden. Die Anträge sind in elektronischer Form und in Papierform bei nachfolgenden Anschriften einzureichen. Für die elektronische Übersendung nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Absenden" auf dem Formular. Sie erscheint erst, wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben.
Umweltschutzprojekte
Umweltbundesamt
Referat Z 6
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Naturschutzprojekte
Bundesamt für Naturschutz
Referat G
Konstantinstr. 10
53179 Bonn
Technische Fragen zur Antragsstellung oder zum Antragsformular beantwortet Ihnen Herr Büttner (Rufnummer 0340-2103-2369 oder per E-Mail).
Weiteres Verfahren:
Die Antragsteller erhalten vom Umweltbundesamt nach Ablauf der Antragsfrist eine Eingangsbestätigung.
Anschließend werden die vorliegenden Anträge im Umweltbundesamt einer fachlichen Bewertung unterzogen. Die bewerteten Anträge werden dann dem Bundesumweltministerium zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Eine Entscheidung des Bundesumweltministeriums ist zum Jahresende 2011 vorgesehen.
Nachdem diese Entscheidung getroffen wurde, werden alle Antragsteller unaufgefordert über das Ergebnis unterrichtet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Zwischenzeit keine Aussagen über eine Förderungsfähigkeit oder auch Teilergebnisse machen können, da wir eine Entscheidung des BMU nicht vorwegnehmen können.
Von entsprechenden Anfragen bitten wir deshalb abzusehen.
Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/projektfoerderungen/index.htm