Oberlandesgericht Karlsruhe, AZ§ 112 U 197/00 - 24.04.2003
Das Chronische Müdigkeitssyndrom ist eine Krankheit unbekannter Ursache, zu deren Behandlung es keine allgemeine anerkannte Therapie gibt und die schwere existenzbedrohende Formen annehmen kann. Private Krankenversicherungen müssen daher auch Behandlungen mit Versuchscharkter erstatten.