BK 1302 oder 1102 erhalten
Stuttgart/Mannheim, 07.02.2006. Quecksilber-/halogenkohlenwasserstoffkranker Laborchemiker wird 16 Jahre nach seiner Berufsaufgabe rückwirkend seit 1990 mit 40 % berentet (SG Mannheim, 9.Kammer Vergleich vom 07.02.2006). Im Gutachten wurden die neueren Erkenntnisse zur Einwirkung mehrerer Schadstoffe berücksichtigt.
Die Fragen des Gerichts an den Gutachter wurden wie folgt beantwortet:
Welche Synergieeffekte bestehen zwischen der beruflichen Schadstoffbelastung mit Halogenkohlenwasserstoffen, Quecksilber und durch organische Lösemittel ?
Das ist wissenschaftlich nicht zu differenzieren, da das Zentralnervensystem Zielorgan aller Schadstoffe ist.
Ist es daher (überwiegend) wahrscheinlich, dass erst das Zusammenwirken dieser Berufsschadstoffe dazu geführt hat, dass das Krankheitsbild des Klägers ausgelöst bzw. verschlimmert wurde ?
Es gibt keine wissenschaftlichen Argumente, dass erst das Zusammenwirken von Lösemittel und Quecksilber das Krankheitsbild ausgelöst haben. Eine Verschlimmerung durch das Zusammenwirken kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Jeder Einzelwirkung kommt so viel Eigenbedeutung zu, dass jede Einzeleinwirkung rechtlich wesentlich ist und somit die BK Nr. 1102 (Hg), BK Nr. 1302 bzw. BK Nr 1317 (Lösungsmittel und deren Gemische) zutreffen.
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Vertretung : Hans-Peter Herrmann (Herrmann, Hübler & Partner Rechtsanwälte Stuttgart)