Sozialgericht: Wohnung eines Hartz IV-Beziehers ist doch angemessen
14.07.2014
Das Jobcenter Olpe ist bei der Ermittlung der angemessenen Mietobergrenzen von zu niedrigen Werten ausgegangen. Das entschied das Sozialgericht Dortmund zugunsten eines 47-jährigen Hartz IV-Beziehers. Nun könnte der Behörde eine Klageflut drohen.
Mietobergrenzen müssen nach einem schlüssigen Konzept ermittelt werden ...
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 016160.php