23.05.2014
von RA Bernd Schwarze, Köln
Bedeutung ärztlicher Leitlinien bei der Bestimmung des medizinischen Standards
BGH, Urteil vom 15.4.2014 - VI ZR 382/12 (Urteil im Volltext)
1. Leitlinien fassen nicht nur das zusammen, was bereits zuvor medizinischer Standard war. Handlungsanweisungen in Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände dürfen nicht unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden. Dies gilt in besonderem Maße für Leitlinien, die erst nach der zu beurteilenden medizinischen Behandlung veröffentlicht worden sind. Leitlinien ersetzen kein Sachverständigengutachten. Zwar können sie im Einzelfall den medizinischen Standard für den Zeitpunkt ihres Erlasses zutreffend beschreiben; sie können aber auch Standards ärztlicher Behandlung fortentwickeln oder ihrerseits veralten.
2. Die Frage, welches Verhalten von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in der konkreten Behandlungssituation im Zeitpunkt der Behandlung erwartet werden kann, bestimmt sich aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachgebiets und nicht derjenigen anderer Fachbereiche. ...
http://www.bld.de/News_Detailseite_Rech ... News=15159
VI. Zivilsenat 15.4.2014 VI ZR 382/12 Leitsatzentscheidung
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf