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Rechtstipp vom 24.04.2015
Keine Arzthaftung trotz Aufklärungsfehler?
Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
Wer mit gesundheitlichen Beschwerden einen Arzt aufsucht, erhofft sich natürlich eine schnelle und unkomplizierte Heilung. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Arzt grundsätzlich keinen Erfolg schuldet. Eine Heilung kann nämlich nicht garantiert werden – schließlich reagiert jeder Mensch auf eine Behandlung anders. Allerdings muss der Arzt – sofern nichts anderes vereinbart wurde – seinen Patienten nach dem allgemein anerkannten fachlichen Standard behandeln. Ferner trifft jeden Arzt eine sog. Aufklärungspflicht. Ein Verstoß dagegen kann weitreichende Folgen haben.
Allgemeines zur Aufklärungspflicht
Bevor der Arzt ...
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