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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.08.2015 - 3 U 28/15
Urteil Krankenhaushygiene: Kontaminierte Handschuhe durch Zimmertürklinke
Es stellt einen Hygienemangel dar, wenn ein Krankenhauspfleger eine Abszedierung an der Hand einer Patientin eröffnet und dabei Handschuhe trägt, mit denen er zuvor die Türklinke des Krankenzimmers berührt hatte. Wann ist aber die Haftung des Krankenhauses begründet und wann kommt der Patientin eine Beweistlastumkehr zugute?
Der Sachverhalt
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