Ich habe immer nach mehreren Verfahren die Kostenaufwändige Ernährung durchgesetzt, hatte damals gute Atteste, wo mein früherer Hausarzt, nicht nur bei mir immer Ärger vom Gesundheitsamt (Amtsarzt) des SPD Ärger bekam so er. Es kam dann nach 12 Jahren und ständigen Widerspruchsverfahren zu einer Anhörung beim Rechtsamt, da es sich ja bereits um Erwerbsminderung/Behinderung des SGBXII handelte. Die Juristin hatte nach viel Ärger zu mein alleinigen Gunsten entschieden, was seine Gründe hatte. Es lag ein Beschluss in der Akte.
Ich wunderte mich, das ich da nie einen Beschluss, wie beim SG bekam. Jahre später erfuhr ich erst davon. Das es da so üblich sei und musste trotzdem immer Anträge ausfüllen, bis ich mal wegen einer anderen Sache an der Öffentlichkeit getreten war und meine neue Sachbearbeiterin sich wohl meine Akte genauer ansah und meinte...:" das brauchen sie nicht mehr beantragen."
Nun kam es zu einer Gesetzessänderung durch das neue Teilhabegesetz. Die Anträge für Kostenaufwändige Ernährung sind bis auf die Paragraphen, seit den letzten Jahren gleich. Nun geht alles von vorne los. Ich habe da nun für die Schadstoffarme Biokost keine Quittungen mehr gesammelt, da ja ein Beschluss vorlag.
Nun war ich seit Jahren zur Begutachtung der Amtsärztin mit allen wichtigen Unterlagen, die ich noch habe, sie meinte ich bekäme das weiterhin, aber das wäre wenig.
So wurde auch meine Kostenaufwändige Ernährung gekürzt, meine neue Hausärztin seit 14 Jahren, stellt die MCS nicht infrage, tat sich aber mit Attest schwer und schrieb keins, ich reichte die alten mit. Erhob auch Widerspruch, wir vergaßen auch und ebenso die Amtsärztin, das der Unterkiefer nur noch aus Schlund mit 6 rauswachsenden Zähnen durch Pfusch vorhanden ist und dadurch mit Schluck- und Essstörungen bestehen, denn es gab und gibt kein Zahnersatz mehr, oben sind nur noch zwei Zähne im Oberkiefer die raus müssen, aber mir riet ein MKG, diese nur wenn nichts mehr geht, was eigentlich schon lange so ist zu entfernen, aber dann ist der Kieferknochen dann im OK auch bald ganz weg.
Nun fand ich da auch was bei den Deutschen Verein für Fürsorge e.V. für Kostenaufwändige Ernährung bei fehlenden Zähnen und Schluckstörung dazu, das man auf amylaseresistent Andickmittel, wie Guakakernmehl und Xanthan angewiesen ist, da Kartoffelstärke und übliche Soßenbinder nicht amylaseresistent sind.
Ich schrien das meine Hausärztin, die eigentlich da zuständig ist, aber auch damit nichts zutun haben möchte. Mit der Praxis vereinbarte ich, das ich zu mein Zahnarzt gehe, dieser konnte nur ein Behandlungsablauf schreiben, was wie ein Attest aussah, die Hausärztin meinte, erst dann könne sie dann mal was dazu schreiben.
Nun wurde hinzu der elektronische rechtsgültige Widerspruch nicht beachtet und nur der schriftliche über Behördenpost, dieser sei zu spät eingegangen und somit als Überprüfungsantrag gewertet, die Sache der Amtsärztin übergeben, diese wollte nun den BMI und Menge der Nahrungsergänzungsmittel von Apotheke und Quittungen durch die Hausärztin haben. Ich hatte mir nur einmal Gurkakermehl aus dem Bioladen bevor das so kam gekauft und die Quittung verlegt. Nun stellte ich fest, das die Apothekenprodukte die teuer sind für mich mit Zusätzen und Gemischen nicht infrage kommen.
Ich recherchierte und machte verträglichere Produkte ausfindig und notierte die Verzehrempfehlung und ging damit zu meiner Hausärztin u.a. für Naturheilverfahren, die sich aus Überforderung keinerlei Mühe gab, natürlich auch schon vorher nicht wegen der Zinkbehandlung wegen der KPU/HPU, die ich selbst noch mal untersuchen lies. Es bliebt wie bei den meisten Ärzten bei Dessinteresse und ich solle zu den vorigen Ärzten gehen etc., die in Rente sind oder verstorben....
Ein Arztwechsel ist hier mit MCS kaum möglich, Praxen können wegen Totalbeduftung, Teppichboden kein extra Raum, wo man nicht mit kontaminierten Patienten sitzen muss aufgesucht werden, viele haben Aufnahmestop, oder hatten eine Praxisschließung etc ....
Ich muss nun mitteilen, das der Widerspruch rechtsgültig ist, auch möchte ich die gewünschten kurzgebundene Attestkosten erstattet haben. Wir haben hinzu eine Inflation und die Regelsätze sind gestiegen, dazu auch der Mehrbedarf. Bei Erkunden bei Beratungsstellen, meinte man:" das sei noch nicht ganz raus."