rechtliche frage

rechtliche frage

Beitragvon jeansgirl » Freitag 24. Juni 2005, 14:56

wie lange muss man die Zuzahlungsbelege der 10€ eigentlich aufheben?
ich bekam heute eine Mahnung/Zahlungsaufforderung vom Mai 2004.
von der Kassenärztlichen vereinigung.
Ich hätte das Quartal nicht bezahlt. Gott sei Dank hatte ich noch meine gesammelten Belege vom letztem Jahr und habe auch für das Quartal bezahlt...
In dem Schreiben heißt es, wenn ich der Zahlungsauffoerderung nicht nachkomme, muss ich mit einem Vollstreckungsbescheid rechnen. ggf. mit weiteren Mahn- u. Gerichtskosten...
der Betrag steht durch Mahnkosten auf 22,50 €
sollte etwas mit dem schreiben nicht stimmen, gebründen Sie ihren Widerspruch.

So das habe ich getan und auch die Belege des Hausarztes kopiert...
Was ich aber auch nicht verstehe, falls jemand wirklich die Zahlung nicht geleistet hat, warum kommt dann keine Rechnung, zahlungsaufforderun etc...

Was wäre, wenn ich den Beleg nicht mehr hätte, meinen Hausarzt habe ich auch angerufen, der hat mir exakt das Datum, Uhrzeit genannt wann ich bezahlt habe.
jeansgirl
 

rechtliche frage

Beitragvon Danni » Freitag 24. Juni 2005, 18:29

Ich würde auf 2jährige Verjährung tippen.
Die Frist läuft am 31.12. ab.

Irgendwo ist der Wurm drin - offenbar zwischen Arzt u. der Verrechnungsstelle.
Danni
 


Zurück zu Bescheide / Urteile

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste