Fogging und die Wohnung ist unbewohnbar

Fogging und die Wohnung ist unbewohnbar

Beitragvon Janik » Dienstag 28. Juni 2005, 13:50

Fogging

Plötzlich auftretende schwarze Flecken und rußähnliche, schwarzgraue und ölig schmierige Ablagerungen auf Tapeten, Fensterrahmen, Gardinen, Steckdosen, Lichtschaltern, Fliesen und/oder Einrichtungsgegenständen.
Dabei handelt es sich nicht um normale Verschmutzungen, die im Laufe der Zeit entstehen. Die Fogging-Ablagerungen zeigen sich überraschend innerhalb weniger Tagen oder Wochen. Dieses Phänomen tritt häufig in neu gebauten oder kurz vorher renovierten Wohnungen auf.

Entstehungsursachen für Fogging
So genannte SemiVolatile Organic Compounds (SVOC), schwerflüchtige organische Verbindungen, spielen beim Fogging-Phänomen die entscheidende Rolle. Bei chemischen Analysen hat man unter anderen folgende Verbindungen identifiziert: langkettige Alkane, Fettalkohole, Fettsäuren, Fettsäureester, Phthalsäureester und sonstige Verbindungen. Ursachen für das Auftreten von Fogging sind der Einsatz von Produkten (Materialien) beim Bau bzw. der Renovierung der Wohnungen, die diese Verbindungen an die Raumluft abgeben. Deren Konzentration in der Raumluft ist im Winter (Heizung an und weniger Lüftung) besonders hoch. Dann werden sie an vorhandenen Staubpartikel in der Luft angelagert und diese setzen sich unter bestimmten Umständen an den Oberflächen ab.
Ursächliche bzw. begünstigende Faktoren für Fogging sind:

vorausgegangene Renovierungsarbeiten bzw. Neubau: In ca. 86 % der beobachteten "Fogging"-Fälle handelte es sich um renovierte Wohnungen bzw. um einen Neubau. Die Art der durchgeführten Arbeiten steht dabei hingegen in einem weniger deutlichen Zusammenhang: In 52 % der Fälle wurden Malerarbeiten vorgenommen, in 34 % Fußbodenarbeiten.
kalte Außenwände mit Wärmebrücken, daher Vergrauungs-Effekt vorwiegend in den Wintermonaten
Dachschrägen als Prallwand für den mit der warmen Luft aufsteigenden Staub
Rußquellen in der Wohnung wie Zigarettenrauch oder Kerzen oder Rußeintrag durch die Außenluft
Teppichböden mit Faserfreisetzung
Eintrag von Außenluftstaub
Abrieb der Kohleelektroden von Staubsaugern
chemische Teppichreinigung mit der Ausbringung von Tensiden
Fußbodenwachse, Fußbodenöle
Innenraumausstattung (Materialien, die zusätzlich Weichmacher abgeben, wie Laminat, PVC, Teppichboden, Paneele)
Raumnutzung (Verwendung zusätzlicher Emissionsquellen für SVOC wie Öllämpchen und Kerzen, Lüftungsverhalten)
Dauerflamme eines Gasboilers
sonstige raumklimatische und Witterungseinflüsse wie Luftfeuchtigkeit, Elektrostatik der Luft.

Ansprüche des Mieters bei Fogging
Unstrittig liegt durch die Schwarzfärbung in Wohnräumen ein Mangel der Mietsache und eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung vor. Denn eine Verschmutzung der Wohnung und u.U. auch der Möbel mindert den Gebrauchswert Ihrer Wohnung erheblich. Fällt die Ursache für Fogging in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters, können Sie als Mieter folgende Ansprüche geltend machen:

Klage auf Mängelbeseitigung, wenn der Vermieter trotz schriftlicher Abmahnung nicht bereit ist, den Schaden zu beheben.
Mietminderung bis zur Schadensbehebung. Die Gerichte haben bisher Minderungen von 15 bis 40 % als berechtigt angesehen.
Schadens- und Aufwendungsersatz, insbesondere Ersatz der Instandhaltungs- und Renovierungskosten.


Die wichtigsten Urteile zu Fogging:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 25.03.2004, Az.: 14 U 192/03
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 01.08.2000, Az.: 48 C 299/99
Landgericht Ellwangen, Urteil vom 09.03.2002, Az.: 1 S 244/00
Janik
 

Fogging und die Wohnung ist unbewohnbar

Beitragvon Westi » Dienstag 28. Juni 2005, 18:32

Zum Thema gibt es eine Broschüre des Umweltbundesamtes. Titel: ""Attacke des schwarzen Staubes. - das Phänomen "schwarze Wohnungen"."
Dort steht unter anderem geschrieben, dass das Verhalten der Bewohner (Lüften, Heizen, Kerzengebrauch) am Entstehen der "schwarzen Wohnungen" nicht endgültig geklärt ist.

Arme Hunde sind in Fällen der "Schwarzen Wohnungen" nicht die Mieter. Die haben jede Menge (meist vermeintlicher) Rechte. Echte arme Hunde sind die Vermieter, die Fehlverhalten und falsch durchgeführte Schönheitsreparaturen der Mieter ausbaden, sprich: bezahlen, müssen.!
Westi
 


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