§ unvorhergesehene chemische Reaktionen §

§ unvorhergesehene chemische Reaktionen §

Beitragvon Janik » Dienstag 28. Juni 2005, 14:41

Mieter müssen Neuverlegung des PVC-Bodens nicht bezahlen

Bevor Mieter 1993 ihre neue Wohnung bezogen, hatte die Vermieterin diese mit neuem PVC-Fußbodenbelag ausstatten lassen. In Flur, Schlaf- und Wohnzimmer verlegten die Mieter über dem PVC-Belag Teppichböden. Als sie nach fünf Jahren wieder auszogen, musste die Vermieterin feststellen, dass der helle PVC-Belag stark braun verfärbt war. Sie ließ wieder einen neuen Belag verlegen und forderte von den ehemaligen Mietern, die Kos-ten der Renovierung (fast 3000 Mark) zu ersetzen: Man habe die großen braunen Flecken nicht mehr beseitigen können, die die Mieter zu verantworten hätten, weil ihr Teppichboden eine braune PVC-Unterseite gehabt habe. Durch die luftdichte Verbindung der beiden PVC-Beläge sei es zu irgendwelchen chemischen Reaktionen gekommen, die die Mieter durch eine Zwischenschicht aus Rohfilzpappe hätten verhindern müssen. Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage der Vermieterin auf Schadenersatz zurück (4 C 1515/98). Die Mieter hätten den Schaden, selbst wenn er mit ihrem Teppichboden in Zusammenhang stehen sollte, nicht schuldhaft verursacht, weil sie die Verfärbungen nicht hätten voraussehen oder vermeiden können. Selbst wenn man annehme, dass jedermann in der Schule gewisse Grundkenntnisse in Chemie vermittelt bekomme: Niemand sei ver-pflichtet zu wissen, dass es zwischen zwei PVC-Böden zu chemischen Reaktionen kommen könne, sich also unter der Bedingung der Luftdichte ein Stoff in einen anderen verwandle und Verfärbungen hervorrufe.

Urteil des Amtsgerichts Gera vom 28. Juni 1999 - 4 C 1515/98
Janik
 

§ unvorhergesehene chemische Reaktionen §

Beitragvon Westi » Dienstag 28. Juni 2005, 18:38

Hallo Janik,
ausgerechnet das Amtsgericht Gera (wenn auch im Text AG Düsseldorf steht!)
Die Richter sind wahrscheinlich selbst Mieter und meinen die vermeintlich reichen Wessis - das sind ja meiet die Eigentümer - in die Pfanne hauen zu müssen.
Das Urteil ist nach meiner Meinung ein glattes Fehlurteil!
Westi
 

§ unvorhergesehene chemische Reaktionen §

Beitragvon Chris » Mittwoch 29. Juni 2005, 19:14

Hallo Heinz,
die Richter sprechen doch immer im Namen des Volkes - oder nicht?
Chris
Chris
 

§ unvorhergesehene chemische Reaktionen §

Beitragvon Lukas » Donnerstag 30. Juni 2005, 03:30

Mein Gerechtigkeitssinn würde hier aber auch klar sagen, dass der Mieter für den Schaden, den er angerichtet hat, auch zu bezahlen hat - ob nun mit oder ohne Wissen und Willen. Wo kämen wir denn hin, wenn niemand für ungewollten Schaden aufzukommen hätte? Im Übrigen gibt es für genau solche Fälle ja etwas, das sich Haftpflichtversicherung nennt...

Viele Grüße
Lukas - ein Mieter, der gerade mal wieder mit Anwalt gegen seinen u.a. hausfriedensbrechenden Vermieter vorgehen muss :-(
Lukas
 


Zurück zu Bescheide / Urteile

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste

cron