Mieter müssen Neuverlegung des PVC-Bodens nicht bezahlen
Bevor Mieter 1993 ihre neue Wohnung bezogen, hatte die Vermieterin diese mit neuem PVC-Fußbodenbelag ausstatten lassen. In Flur, Schlaf- und Wohnzimmer verlegten die Mieter über dem PVC-Belag Teppichböden. Als sie nach fünf Jahren wieder auszogen, musste die Vermieterin feststellen, dass der helle PVC-Belag stark braun verfärbt war. Sie ließ wieder einen neuen Belag verlegen und forderte von den ehemaligen Mietern, die Kos-ten der Renovierung (fast 3000 Mark) zu ersetzen: Man habe die großen braunen Flecken nicht mehr beseitigen können, die die Mieter zu verantworten hätten, weil ihr Teppichboden eine braune PVC-Unterseite gehabt habe. Durch die luftdichte Verbindung der beiden PVC-Beläge sei es zu irgendwelchen chemischen Reaktionen gekommen, die die Mieter durch eine Zwischenschicht aus Rohfilzpappe hätten verhindern müssen. Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage der Vermieterin auf Schadenersatz zurück (4 C 1515/98). Die Mieter hätten den Schaden, selbst wenn er mit ihrem Teppichboden in Zusammenhang stehen sollte, nicht schuldhaft verursacht, weil sie die Verfärbungen nicht hätten voraussehen oder vermeiden können. Selbst wenn man annehme, dass jedermann in der Schule gewisse Grundkenntnisse in Chemie vermittelt bekomme: Niemand sei ver-pflichtet zu wissen, dass es zwischen zwei PVC-Böden zu chemischen Reaktionen kommen könne, sich also unter der Bedingung der Luftdichte ein Stoff in einen anderen verwandle und Verfärbungen hervorrufe.
Urteil des Amtsgerichts Gera vom 28. Juni 1999 - 4 C 1515/98