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Urteile gegen Gesundheitsgefährdung

BeitragVerfasst: Mittwoch 10. Februar 2010, 15:59
von Maria Magdalena
Urteile gegen Rücksichtslosigkeit und Diskriminierung

Beispiele:

1) Wesentliche Beeinträchtigung durch von gebrauchten Bahnschwellen abgegebene chemische Gase

Aufgrund eines Sachverständigengutachtens musste der Grundstücksbesitzer die aus alten Bahnschwellen bestehende Grundstückseinfriedung beseitigen (OLG Köln, Natur&Recht, 1996, 31)

2) Nachbarschaftliche Beeinträchtigung wegen Wasserstaub als Transportmittel für Schadstoffe (z. B. Pflanzenschutzmittel):

Die Einwirkung fällt unter § 906 BGB. (BGH, NJW, 1984, 2207)

3) Fristlose Kündigung wegen Schimmelpilz:

Schimmelpilze, die sich in erheblichem Umfang an den Wänden befinden, berechtigen den Mieter zur fristlosen Kündigung. Diese ist immer dann möglich, wenn die Wohnung so beschaffen ist, dass die Benutzung zu einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit führen kann (AG, AZ auf Anfrage)

4) Mietvertrag, Kündigung wegen Schadstoffbelastung:

Lindan, PCP, Formaldehyd- früher wurde in Wohnungen bedenkenlos alles verspritzt, was die Chemie hergab. Manchmal stellt sich erst Jahre nach dem Einzug heraus, dass Schwindelanfälle, Konzentrationsstörungen oder Dauererkrankungen womöglich mit der Schadstoffbelastung der Mietwohnung zu tun haben. Wer als Mieter hier vernünftigerweise einen Zusammenhang sieht, darf den Mietvertrag fristlos kündigen und zwar auch dann, wenn nicht bewiesen oder beweisbar ist, dass die Gesundheitsprobleme tatsächlich auf die Schadstoffe zurückzuführen sind. Und auch wer noch gesund ist, kann fristlos kündigen, wenn es vernünftige Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung gibt (LG Lübeck, Az: 14 S 135/97)

Quelle:
http://mcsmed.de/agrud/presse_gesetze/urteile.pdf

Urteile gegen Gesundheitsgefährdung

BeitragVerfasst: Dienstag 16. Februar 2010, 21:14
von Maria Magdalena
Hallo Galaxie,

noch ein paar Beweise dafür, dass Du als Mieterin bzw. chronisch Kranke viele Rechte hast.

Zeugen besorgen und auch Attest vom Arzt mit Beschreibung Deiner Beschwerden durch Parfüm und Chemikalien.

Deine Nachbarn müssen aud Dich Rücksicht nehmen. Mietminderung, fristlose Kündigung sind möglich, wenn Deine Gesundheit gefährdet und beeinträchtigt wird.

Eventuell den Vermieter und die Nachbarn darauf hinweisen, dass es auch in ihrem Interesse ist, wenn sie ein bisschen Rücksicht auf Dich nehmen, denn andernfalls müssten sie mit finanziellen Einbußen rechnen (fehlende Miete, ev. Schadenersatz, auch im ev. Prozessfall). Anders sind manche Idioten nicht zu überzeugen.

Urteile gegen Gesundheitsgefährdung

BeitragVerfasst: Mittwoch 17. Februar 2010, 02:30
von Maria Magdalena
Außerdem darf und muss der Vermieter laut Urteil dem Verursacher Deiner Beschwerden kündigen.

Bei Hunde- oder Katzenallergie muss der Vermieter Tierhalteverbot aussprechen und wenn der Mieter das nicht einhält, ihm kündigen.

Bei anderen Allergien (Parfüm etc.) müsste es sich genauso verhalten.

Bitte auch die oben angegebene Pdf-Datei lesen. Dort stehen noch mehr Urteile, die zwar nicht alle über Allergien entscheiden, doch allgemein aufschlussreich sind bezüglich des Mietrechts.

Bestimmt kann man noch mehr Infos ergoogeln. Ein Thema, das für uns alle sehr interessant ist. Sich schlau machen ist hilfreich.

DANKE

BeitragVerfasst: Mittwoch 17. Februar 2010, 11:14
von Lilienblüte
Toll Maria-Magdalena. Ich hätte nicht vermutet das man in so einer
Situation überhaupt Rechte hat.

Urteile gegen Gesundheitsgefährdung

BeitragVerfasst: Mittwoch 24. Februar 2010, 19:41
von Galaxie
prima!

ich habe mir gleich die PDF-Datei ausgedruckt, aber ich habe schon mal drei jahre prozzesiert mit verkehrten Ra und später kam der gerichtsvollzieher. - So als würde jemand der vom Auto überfahren wird schuldig gesprochen und ich konnte rechtlich nichts mehr machen. Habe das zwar versucht und mußte zahlen! - Verschimmelte Whg. etc. - war Rechtsbeugung im Spiel meiner, Meinung nach.

Viele Grüsse v. Galaxie!

Urteile gegen Gesundheitsgefährdung

BeitragVerfasst: Samstag 27. Februar 2010, 14:32
von Galaxie
Hallo,

gestern habe ich ein Schreiben von meiner Vermieterin bekommen, das sie der Reinigungsfa. mitgeteilt hat Neutralreiniger im Flur zu verwenden und wegen der Lüftung im Hausflur und anderen holen die eine Beratung ein (wohl rechtliche), mal abwarten.

Grüsse v. Galaxie!

Urteile gegen Gesundheitsgefährdung

BeitragVerfasst: Sonntag 28. Februar 2010, 00:25
von Arnfried
Die Bezeichnung Neutralreiniger sagt lediglich aus, dass der pH-Wert neutral ist. Duftstoffe sind trotzdem meistens drin.