Schimmel Urteil

Schimmel Urteil

Beitragvon Penelope » Freitag 29. Juli 2005, 12:14

"Schimmel Vermietersache
Mieter muss keine unzumutbaren Maßnahmen treffen

Wenn in einer Wohnung Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilze auftreten, ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, dieses Problem durch übermäßiges Heizen oder Lüften oder durch eine außergewöhnliche Möblierung selbst aus der Welt zu schaffen. Das hat nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Köln das Landgericht Hamburg entschieden (Az.: 311 S 88/96).

Mieträume müssen dem Urteil zufolge so beschaffen sein, dass Möbel unter Berücksichtigung der so genannten Scheuerleiste direkt an der Wand aufgestellt werden können. Es könne einem Mieter nicht zugemutet werden, über den gesamten Tag mehrfach gründlich zu lüften, nur um einen Mangel der Bausubstanz auszugleichen.

Im verhandelten Fall ließ sich in einer Wohnung nach dem Einbau neuer, isolierverglaster Fenster die Schimmelpilzbildung an einer Außenwand nur verhindern, indem ein Schrank mit erheblichem Abstand von der Wand aufgestellt wurde. Damit sei die Wohnung nur bedingt gebrauchstauglich, so die Richter. Ihrer Ansicht nach kommt es nicht darauf an, ob der Mieter theoretisch in der Lage sei, durch sein Verhalten das Auftreten von Feuchtigkeitsschäden zu verhindern. Entscheidend sei, ob dem Mieter ein extremes Wohnverhalten zumutbar ist oder nicht."
Penelope
 

Schimmel Urteil / 2001

Beitragvon Penelope » Freitag 29. Juli 2005, 12:15

Ein Mieter kann seinen Mietvertrag fristlos kündigen, wenn sich in der Wohnung Schimmel gebildet hat. Im Zeitpunkt der Kündigung war die Wohnung in insgesamt vier Räumen - Wohn-(Esszimmer, Küche, Flur, Abstellraum - durchfeuchtet, das Wohn- und Esszimmer und die Küche waren ausgeprägter von Schwärzeschimmel befallen. Dies, so das Amtsgericht Köln, stelle eine Gesundheitsgefährdung dar und berechtige zur fristlosen Kündigung (Urteil vom 19. März 2001, 206 C 29/00)."
Penelope
 

Schimmel Urteil

Beitragvon jeansgirl » Freitag 29. Juli 2005, 15:36

also kann die vermieterin auch nicht verlangen, dass
wir das Schlafzimmer richtig voll heizen
wir empfinden im schlafzimmer grade so eine "überschlagene"
temperatur als angenehm und genau dies hat uns die vermieterin
vorgeworfen... weil wir zuwenig heizen ist es schimmelig...
ich sagte ihr aber, die kellerwohnung muss mal gelüftet
werde, da tropft schon das wasser von fenster....
also bin nicht ich die ursache für den schimmel...
sie versucht immer bei den mietern den schuldigen, egal was ist
sollen die mieter zahlen...
jeansgirl
 


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