Mietvertrag, Kündigung wegen Schadstoffbelastung:
Lindan, PCP, Formaldehyd - früher wurde in Wohnungen bedenkenlos alles verspritzt, was die Chemie hergab. Manchmal stellt sich erst Jahre nach dem Einzug heraus, daß Schwindelanfälle, Konzentrationsstörungen oder Dauererkrankungen womöglich mit der Schadstoffbelastung der Mietwohnung zu tun haben. Wer als Mieter hier vernünftigerweise einen Zusammenhang sieht, darf den Mietvertrag fristlos kündigen und zwar auch dann, wenn nicht bewiesen oder beweisbar ist, daß die Gesundheitsprobleme tatsächlich auf die Schadstoffe zurückzuführen sind. Und auch wer noch gesund ist, kann fristlos kündigen, wenn es vernünftige Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung gibt (LG Lübeck, Az: 14 S 135/97).