von Eberhard » Donnerstag 14. Oktober 2004, 13:20
Ist mir alles geläufig, ich kämpfe schon seit 1995 um Anerkennung wegen EU-Rente und die Argumentationen der Gutachter kenne ich auch nur zu gut von wegen "Gefälligkeitsgutachten" oder "selbsternannter Umweltarzt", oder Behauptungen wie "der Patient hat sich in seine Beschwerden gut eingelesen", trotzdem kommt man nicht daran vorbei daß man seine Kräfte für das einsetzen sollte für das es sich lohnt.
Wenn ich der Ansicht bin daß ein Gutachter pauschal, voreingenommen und grundsätzlich ablehnend sowie unerfahren ist dann teile ich ihm bereits im Gespräch mit daß er meiner Meinung nach eine gescheiterte Medizinerexistenz darstellt und sodann stelle ich einen Befangenheitsantrag sowie erneuten Antrag auf Amtsermittlung wegen widersprüchlicher Gutachtenaussagen.
Wer sich hier lächerlich macht ist nicht der einzelne Betroffene so wie Du oder ich, wer sich hier lächerlich macht sind diejenigen, welche stets das Gegenteil dessen behaupten was in der internationalen Medizin als gesicherte Meinung angesehen werden kann und muß und dies ist nun einmal daß MCS keine psychische Erkrankung sondern eine schadstoffbedingte darstellt. Wer als Gutachter das Gegenteil behauptet muß es beweisen. Daß alle Antragsteller nur das eine wollen kann er erstens nicht belegen ebenso wenig wie er belegen kann daß dies in Deinem Fall zutrifft, zweitens kann er die Befundberichte des Haus-, oder Umweltarztes nicht ohne Gegenbeweis einfach als nicht wissenschaftlich dartun denn hier trägt er die Beweislast.
Wo sind denn seine Belege, Nachweise, Befunde, Laborparameter, sprich die Beweise?!
Die "Willkür" und "Subjektivität" kannst Du nach Deinen Schilderungen ja belegen und entsprechend vor Gericht nachweisen durch die gutachterlichen Aussagen. Damit kannst Du dem Gutachter nachweisen daß er nicht die Unvoreingenommenheit und Neutralität in Deinem Fall vorzuweisen hat die das Gesetz von ihm aber abverlangt. Ständiger Kampf um Anerkennung, fehlender Zusammenhalt von einzelnen Betroffenen untereinander sowie die Ungerechtigkeit die von Dir beschrieben wird sind mir bestens bekannt, somit sprechen wir ein und dieselbe Sprache und wir sitzen im selben Boot, dito viele andere mit uns. Entweder wir saufen miteinander ab oder wir pullen an einem Ruder. Wenn Du dem Gutachter allerdings nachweisen kannst daß er nicht mit der notwendigen Sorgfalt an die Begutachtung herangegangen ist kannst Du versuchen mit einem entsprechenden Anwalt dies umzusetzen in eine Schadensersatzforderung, hast Du entsprechende Anwaltsadressen vorliegend, wenn nicht, mail mich.
Ansonsten würde ich - nachdem es mir ebenso ergeht - doch vorschlagen arbeiten wir alle zusammen und sehen wir zu daß wie die Anerkennung bekommen die uns zusteht, denn einzeln schaffen wir es nicht aber gemeinsam können wir daran arbeiten.
LG
Eberhard