SG Bremen - Anerkennung von Mehrbedarf bei MCS

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Beitragvon Amazone » Donnerstag 28. Oktober 2010, 13:33

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SG Bremen - Anerkennung von Mehrbedarf bei MCS

Beitragvon kf-forum » Donnerstag 28. Oktober 2010, 15:35

Ein Auszug:

1. Es liegt ein Anordnungsanspruch vor.
a) Zwar ist bei derzeitigem Kenntnisstand des Gerichts nicht erwiesen, ob der Antragstellerin Anspruch auf Gewährung des Mehrbedarfs zusteht.
aa) Allein aus der ärztlichen Diagnose einer MCS folgt nicht gleichsam automatisch, dass die-se tatsächlich einen krankheitsbedingten Mehrbedarf auslöst. Dass dies so sein könnte, liegt nach dem Vortrag der Antragstellerin zwar nahe. Denn wer industriell angefertigte Nahrungs-mittel nicht zu sich nehmen kann, muss auf teuere z.B. Lebensmittel aus biologischem Anbau zurückgreifen. Damit ist diese Annahme allerdings noch nicht erwiesen.
aa) Andererseits ist aber auch nicht erwiesen, dass bei der Antragsstellerin kein ernährungs-bedingter Mehrbedarf vorliegt.
Etwas anderes folgt – entgegen dem Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. Juli 2009 – auch nicht aus den Empfehlungen des Deutschen Vereins von 2008 (http://www.deutscher-verein.de /05-empfehlungen/empfehlungen2008/pdf/DV%2025-08.pdf ). Diese befassen sich mit der bei der Antragstellerin vorliegenden Krankheit überhaupt nicht. Von daher ist es verwunderlich, dass die Antragsgegnerin in dem Bescheid vom 15. Juli 2009 sinngemäß und unter Bezug auf die Empfehlungen des Vereins behauptet, nach neueren medizinischen Er-kenntnissen sei nicht mehr von einem erhöhten Ernährungsbedarf auszugehen.
Die von der Antragsgegnerin getätigte Behauptung ist auch nicht insofern vertretbar, als aus dem Text der genannten Empfehlungen indirekt der von der Antragsgegnerin gezogene Schluss zu ziehen wäre. Denn in den Empfehlungen heißt es ausdrücklich (S. 10 der Empfeh-lungen):
„Die Gewährung von Zulagen bei hier nicht berücksichtigten Erkrankungen soll durch diese Empfehlungen nicht ausgeschlossen werden.“
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Beitragvon kf-forum » Donnerstag 28. Oktober 2010, 15:36

Unbedingt runterladen (PDF) , ausdrucken und die wichtigen Stellen anstreichen!!! Und dann beim Amt selber Antrag stellen !!!
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Beitragvon Kira » Donnerstag 28. Oktober 2010, 19:57

http://www.deutscher-verein.de /05-empfehlungen/empfehlungen2008/pdf/DV%2025-08.pdf

ist nicht mehr zu lesen!
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Beitragvon Fontana » Donnerstag 28. Oktober 2010, 20:51

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Beitragvon kf-forum » Samstag 30. Oktober 2010, 14:08

Stimmt. 2025-08.pdf lässt sich nicht lesen......???????????
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Beitragvon Zdenka » Samstag 30. Oktober 2010, 16:07

Das Urteil ist wichtiger als ein Text der auf Deutscher Verein xxx gelöscht wurde.
Damit kann jeder Anwalt etwas anfangen.
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Re: SG Bremen - Anerkennung von Mehrbedarf bei MCS

Beitragvon Twei » Sonntag 26. Mai 2013, 17:37

Hallo, Frage an Alle,

gibt es noch mehr Sozialgerichtsurteile zu Mehrbedarfes bei MCS?
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Re: SG Bremen - Anerkennung von Mehrbedarf bei MCS

Beitragvon Leckermäulchen » Mittwoch 25. November 2015, 20:30

In den 6 Jahren, die vergangen sind, seit ich den Antrag auf Anerkennung beim JC gestellt hatte sofort nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom 9.2.2010
( https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00109.html ), musste im 1. Jahr u. a. von dem Geld, das für Härtefälle im H4-Bezug vorgesehen war, das 1. Griechenland-Hilfspaket geschnürt bzw. bezahlt werden. Das heißt, aus politischen Gründen konnte meine RAin damals nicht tätig werden. Sofort danach hat sie Klage eingereicht. Aber das Verfahren läuft offensichtlich rückwärts, zumindest was die Akzeptanz der Kenntnisse aus der eingereichten umfangreichen Diagnose zu meiner MCS anbelangt. Man ignoriert sämtliche von mir sogar ausdrücklich angeforderten und vorgelegten Fachadressen und hat jede Menge Pseudo-Möchtegern-MCS-"Fach"leute stattdessen im Fokus. Das läuft und läuft und läuft... (leider bewusst in die falsche Richtung) :evil:
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Re: SG Bremen - Anerkennung von Mehrbedarf bei MCS

Beitragvon Twei » Donnerstag 26. November 2015, 08:44

Siehe auch:

Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung u.ä. - viewtopic.php?t=18986#p117644



:evil: Und hier ein Einblick in den demütigenden und oft erfolglosen Streit mit den Behörden:

Jobcenter verlangt neue ärztliche Befunde.... - viewtopic.php?f=41&t=21310



:o sowie eine aktuelle Studie, die versucht den Begriff der "Gesunden Ernährung" in die Realität zu rücken:

Gesunde Ernährung – alles relativ - viewtopic.php?f=82&t=21752 ;)
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Re: SG Bremen - Anerkennung von Mehrbedarf bei MCS

Beitragvon Leckermäulchen » Donnerstag 26. November 2015, 17:50

Derjenige, dessen Lebensqualität zuvor geprägt war von lebensbedrohenden Anaphylaxien etc. pp. und der seit Einhaltung der ärztlichen Therapie und Meidung unverträglicher Stoffe in den Lebensmitteln nie wieder derlei Erfahrungen machen musste, verstoffwechselt nun nur noch die für ihn wirklich gesunde Ernährung. Klar, dass das bei jedem verschieden ist.

Bei mir war das auch solange kein Problem, wie ich gearbeitet hatte und die jeweiligen Supplemente als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen konnte. Da war es auch für mich ganz und gar nicht nachvollziehbar, dass kaum dass ich als Arbeitslose vom Amt abhängig wurde, meine sämtlich zuvor selbstverständlich akzeptierten ärztlichen Belege plötzlich komplett ignoriert wurden und sich Amtspersonen in äußerst anmaßender Weise das Recht herausnehmen, selber gezielt Falschdiagnosen statt dessen zu erstellen unter äußerst fragwürdigen Voraussetzungen (bis zu dem Punkt, dass ich nicht einmal wusste, dass man über mich ein ärztliches Gutachten erstellt hat, da ich weder Bescheid bekam, noch einen Termin noch irgendwas und auch keinerlei Kontakt in der in Frage stehenden Zeit mit irgendeiner amtsärztlichen Person hatte), die jeder normale Mensch mit Leichtigkeit als kriminell, als äußerst fragwürdig, als rufschädigend enttarnt.

Das ist es, was wütend macht.



Gerichte und Ämter können das jedoch nicht akzeptieren und das wissen wir schon seit Jahrzehnten.

Twei hat geschrieben: :evil: Und hier ein Einblick in den demütigenden und oft erfolglosen Streit mit den Behörden:

Jobcenter verlangt neue ärztliche Befunde.... - viewtopic.php?f=41&t=21310



:o sowie eine aktuelle Studie, die versucht den Begriff der "Gesunden Ernährung" in die Realität zu rücken:

Gesunde Ernährung – alles relativ - viewtopic.php?f=82&t=21752 ;)
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Re: SG Bremen - Anerkennung von Mehrbedarf bei MCS

Beitragvon Nachtigall » Freitag 10. Februar 2017, 19:42

Vielleicht hilft das ja weiter ;)

Mehrbedarf für Ernährung

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die krankheitsbedingt kostenaufwändige Ernährung benötigen, können hierfür einen Mehrbedarf erhalten. Im Gegensatz zu den anderen genannten Mehrbedarfen gibt es aber bei der kostenaufwändigeren Ernährung keinen prozentualen Anteil des maßgeblichen Regelsatzes sondern eine Pauschale (weiter unten in der Tabelle zu finden).

Mit dieser Art von Mehrbedarf soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller die vom Arzt nicht erlaubten Lebensmittel mit Ersatzprodukten bei (chronischen) Erkrankungen ausgleichen kann. Dabei wurde die Liste der Krankheiten, für die Hartz IV Empfänger einen Mehrbedarf erhalten können, stark reduziert. Der Gesetzgeber sieht eine Gewährung vornehmlich nur noch bei verzehrenden Krankheiten vor, die erhebliche Auswirkungen für den Körper und Organismus haben.

Anspruchsvoraussetzungen
...


Letzte Aktualisierung: 03.01.2017

http://www.hartziv.org/mehrbedarf/ernaehrung.html
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Re: SG Bremen - Anerkennung von Mehrbedarf bei MCS

Beitragvon Galaxie » Mittwoch 13. März 2024, 16:32

:!:

Ich habe immer nach mehreren Verfahren die Kostenaufwändige Ernährung durchgesetzt, hatte damals gute Atteste, wo mein früherer Hausarzt, nicht nur bei mir immer Ärger vom Gesundheitsamt (Amtsarzt) des SPD Ärger bekam so er. Es kam dann nach 12 Jahren und ständigen Widerspruchsverfahren zu einer Anhörung beim Rechtsamt, da es sich ja bereits um Erwerbsminderung/Behinderung des SGBXII handelte. Die Juristin hatte nach viel Ärger zu mein alleinigen Gunsten entschieden, was seine Gründe hatte. Es lag ein Beschluss in der Akte.

Ich wunderte mich, das ich da nie einen Beschluss, wie beim SG bekam. Jahre später erfuhr ich erst davon. Das es da so üblich sei und musste trotzdem immer Anträge ausfüllen, bis ich mal wegen einer anderen Sache an der Öffentlichkeit getreten war und meine neue Sachbearbeiterin sich wohl meine Akte genauer ansah und meinte...:" das brauchen sie nicht mehr beantragen."

Nun kam es zu einer Gesetzessänderung durch das neue Teilhabegesetz. Die Anträge für Kostenaufwändige Ernährung sind bis auf die Paragraphen, seit den letzten Jahren gleich. Nun geht alles von vorne los. Ich habe da nun für die Schadstoffarme Biokost keine Quittungen mehr gesammelt, da ja ein Beschluss vorlag.

Nun war ich seit Jahren zur Begutachtung der Amtsärztin mit allen wichtigen Unterlagen, die ich noch habe, sie meinte ich bekäme das weiterhin, aber das wäre wenig.

So wurde auch meine Kostenaufwändige Ernährung gekürzt, meine neue Hausärztin seit 14 Jahren, stellt die MCS nicht infrage, tat sich aber mit Attest schwer und schrieb keins, ich reichte die alten mit. Erhob auch Widerspruch, wir vergaßen auch und ebenso die Amtsärztin, das der Unterkiefer nur noch aus Schlund mit 6 rauswachsenden Zähnen durch Pfusch vorhanden ist und dadurch mit Schluck- und Essstörungen bestehen, denn es gab und gibt kein Zahnersatz mehr, oben sind nur noch zwei Zähne im Oberkiefer die raus müssen, aber mir riet ein MKG, diese nur wenn nichts mehr geht, was eigentlich schon lange so ist zu entfernen, aber dann ist der Kieferknochen dann im OK auch bald ganz weg.

Nun fand ich da auch was bei den Deutschen Verein für Fürsorge e.V. für Kostenaufwändige Ernährung bei fehlenden Zähnen und Schluckstörung dazu, das man auf amylaseresistent Andickmittel, wie Guakakernmehl und Xanthan angewiesen ist, da Kartoffelstärke und übliche Soßenbinder nicht amylaseresistent sind.

Ich schrien das meine Hausärztin, die eigentlich da zuständig ist, aber auch damit nichts zutun haben möchte. Mit der Praxis vereinbarte ich, das ich zu mein Zahnarzt gehe, dieser konnte nur ein Behandlungsablauf schreiben, was wie ein Attest aussah, die Hausärztin meinte, erst dann könne sie dann mal was dazu schreiben.

Nun wurde hinzu der elektronische rechtsgültige Widerspruch nicht beachtet und nur der schriftliche über Behördenpost, dieser sei zu spät eingegangen und somit als Überprüfungsantrag gewertet, die Sache der Amtsärztin übergeben, diese wollte nun den BMI und Menge der Nahrungsergänzungsmittel von Apotheke und Quittungen durch die Hausärztin haben. Ich hatte mir nur einmal Gurkakermehl aus dem Bioladen bevor das so kam gekauft und die Quittung verlegt. Nun stellte ich fest, das die Apothekenprodukte die teuer sind für mich mit Zusätzen und Gemischen nicht infrage kommen.

Ich recherchierte und machte verträglichere Produkte ausfindig und notierte die Verzehrempfehlung und ging damit zu meiner Hausärztin u.a. für Naturheilverfahren, die sich aus Überforderung keinerlei Mühe gab, natürlich auch schon vorher nicht wegen der Zinkbehandlung wegen der KPU/HPU, die ich selbst noch mal untersuchen lies. Es bliebt wie bei den meisten Ärzten bei Dessinteresse und ich solle zu den vorigen Ärzten gehen etc., die in Rente sind oder verstorben....

Ein Arztwechsel ist hier mit MCS kaum möglich, Praxen können wegen Totalbeduftung, Teppichboden kein extra Raum, wo man nicht mit kontaminierten Patienten sitzen muss aufgesucht werden, viele haben Aufnahmestop, oder hatten eine Praxisschließung etc ....

Ich muss nun mitteilen, das der Widerspruch rechtsgültig ist, auch möchte ich die gewünschten kurzgebundene Attestkosten erstattet haben. Wir haben hinzu eine Inflation und die Regelsätze sind gestiegen, dazu auch der Mehrbedarf. Bei Erkunden bei Beratungsstellen, meinte man:" das sei noch nicht ganz raus."
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