Zur Umgehung des Nichtraucherschutzes hatten Gastwirte in NRW sogenannte "Raucherclubs" gegründet.
Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat diese Woche beschlossen, dass solche Raucherclubs unzulässig sind.
Das Urteil ist nicht anfechtbar. Also Ende für die "Raucherclubs" in NRW.
Lest im CSN Blog:
Urteil: Gaststätten als Raucherclubs unzulässig
http://www.csn-deutschland.de/blog/2011/04/07/urteil-gaststatten-als-raucherclubs-unzulassig/