Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von psychisch Kranken
Der 59-Jährige weigerte sich, Medikamente in der Psychiatrie zu nehmen. Dazu zwingen darf man ihn nicht, so das Bundesverfassungsgericht.
Nach fünf Jahren Streit mit Behörden und Gerichten erhielt der Mann nun endgültig Recht, denn auch psychisch kranke Straftäter dürfen nicht gegen ihren Willen behandelt werden.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,757342,00.html