Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von psychis

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von psychis

Beitragvon Clarissa » Freitag 15. April 2011, 17:59

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von psychisch Kranken

Der 59-Jährige weigerte sich, Medikamente in der Psychiatrie zu nehmen. Dazu zwingen darf man ihn nicht, so das Bundesverfassungsgericht.

Nach fünf Jahren Streit mit Behörden und Gerichten erhielt der Mann nun endgültig Recht, denn auch psychisch kranke Straftäter dürfen nicht gegen ihren Willen behandelt werden.

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,757342,00.html
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
Benutzeravatar
Clarissa
Prof. Forum
 
Beiträge: 6492
Registriert: Montag 9. Januar 2006, 18:00

Zurück zu Bescheide / Urteile

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste