Urteil des OLG Hamm:
Mineralischer Kratzputz ist höherwertiger, als Kunstharz-Silikonputz. Mineralputz hält länger, als 100 Jahre.
Deshalb ist es ein Mangel, wenn ein Bauunternehmer statt des vertraglich vereinbarten mineralischen Kratzputzes Kunstharz-Silikonputz aufbringt.
Dabei half dem Unternehmer auch nicht die folgende Klausel im Vertrag: "Von der Leistungsbeschreibung abweichende Ausführungen bleiben vorbehalten, sofern damit technische Verbesserungen verbunden und/oder der Gesamtwert des Objekts nicht wesentlich beeinträchtigt werden."
zum Urteil: http://www.baurechtstipps.de/_subseite.php?content=7