Wichtig für MCS Kranke die ihre Kontoauszüge nicht abholen können:
Gebühr für nicht abgeholte Kontoauszüge unzulässig
Urteil des LG Frankfurt vom 08.04.2011 (2-25 O 260/10)
Die Deutsche Bank AG darf von ihren Kunden keine zusätzliche Gebühr für den Versand von nicht am Kontoauszugsdrucker abgeholten Kontoauszügen verlangen. Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar...
http://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=3&themen_id=10&subthemen_id=&task=klagen&klag_id=772
Verbraucher können zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangen. Einen Musterbrief stellen die Verbraucherzentralen zur Verfügung:
http://www.vz-nrw.de/mediabig/158951A.pdf