BSG rügt Berechnung von Unterkunftskosten

BSG rügt Berechnung von Unterkunftskosten

Beitragvon Astwerk » Mittwoch 24. August 2011, 20:30

BSG rügt Berechnung angemessener Unterkunftskosten bei Hartz IV

Jobcenter dürfen nicht einfach die von Hartz-IV-Beziehern gezahlten durchschnittlichen Mieten als Grundlage für angemessene Unterkunftskosten heranziehen. Bemisst ein Jobcenter die angemessenen Unterkunftskosten nach solchen Durchschnittswerten, ist dies unzulässig, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Dienstag, 23.08.2011, in Kassel verkündeten Urteil (AZ: B 14 AS 91/10 R)....

http://www.kanzlei-blaufelder.com/bsg-rugt-berechnung-angemessener-unterkunftskosten-bei-hartz-iv/
Astwerk
Durchstarter
 
Beiträge: 193
Registriert: Donnerstag 6. August 2009, 15:36

Zurück zu Bescheide / Urteile

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste