BSG rügt Berechnung angemessener Unterkunftskosten bei Hartz IV
Jobcenter dürfen nicht einfach die von Hartz-IV-Beziehern gezahlten durchschnittlichen Mieten als Grundlage für angemessene Unterkunftskosten heranziehen. Bemisst ein Jobcenter die angemessenen Unterkunftskosten nach solchen Durchschnittswerten, ist dies unzulässig, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Dienstag, 23.08.2011, in Kassel verkündeten Urteil (AZ: B 14 AS 91/10 R)....
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