Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARMER

Beitragvon weazer13 » Freitag 25. November 2011, 02:08

Die Ereignisse überschlagen sich regelrecht.

Aufgrund der MCS - Diagnose von Dr. Bartram wurde mir heute rückwirkend zum Diagnosedatum die Freistellung zu den gesetzl. Zuzahlungen bewilligt.

Ein ganzer Stapel Quittungen aus mehr als zwei Jahren wurde mir nicht bewilligt, da zu diesem Zeitpunkt, bis vor einem Jahr, noch keine ärztl. Diagnose vorlag und die MCS - Erstdiagnose von 2007 einer Heilpraktikerin nicht berücksichtigt wurde.

25 Jahre MCS wird also einfach unter den Teppich gekehrt!

Viele Grüße
Michael
- Editiert von weazer13 am 25.11.2011, 01:08 -
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Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon Amazone » Freitag 25. November 2011, 12:57

Hallo Weazer,

so ganz verstehe ich das noch nicht. Eine Befreiung von der Zuzahlung erhält man bei den gesetzlichen Krankenkassen doch eigentlich nur, wenn man einen bestimmten Betrag als chronisch Kranker überschritten bzw. ein geringes Einkommen hat wie z.B. als ALG II/Hartz IV Bezieher, oder?

Bitte um Aufklärung, gerne auch per PM.

LG Amazone
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Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon weazer13 » Sonntag 27. November 2011, 01:54

Hallo Amazone,

ja, als ALG 2 - Bezieher mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung.

Befreiung für gesetzliche Zuzahlungen für medizinisch notwendige Leistungen.

Das gilt dann für:
Praxisgebühren
Arznei - und Verbandmittel
Heilmittel (z.B. Massagen, sofern man überhaupt welche heutzutage noch bekommt))
Hilfsmittel
Haushaltshilfe
berücksichtigte Fahrkosten
häusliche Krankenflege und Sozialtherapie
stationäre Krankenhausbehandlung
ambulante Rehabilitationsleistungen
stationäre Vorsorge und Rehabilitationskuren

Jetzt könnte man fragen, was für schadstoffbelastete Menschen ohne richtige Diagnose medizinisch notwendig wäre?

Die zweite Frage wäre die mir gerade einfällt, ist jetzt eine gesetzliche Zuzahlung für meine Zahnsanierung noch erforderlich? Der Frage werde ich nächste Woche einmal nachgehen.

LG
Mikel
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Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon weazer13 » Montag 28. November 2011, 16:35

Sooooo,
nachdem ich letzte Woche diese Freistellungskarte der BAMER bekommen habe, habe ich heute einen neuen Antrag angefordert der ab 01.01.2012 gilt.
Ich kann entweder im voraus € 43,68 direkt an die Barmer für 2012 bezahlen, oder die Gebühren bei den Ärzten und die Quittungen am Jahresende 2012 einreichen.

Wo ist mein (total zerfleddertes) Schreikissen?

Und mit gesundheitlich notwendigen Zahnsanierungen hat diese Karte nichts zu tun.

Grüße
Mikel
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Beitragvon Leckermäulchen » Montag 28. November 2011, 20:04

Ist das eigentlich immer noch so bei der BARMER (ich bin da schon vor vielen Jahren weg deswegen), dass sie den Betrag für die Befreiungsgrenze IMMER an einem Bruttobetrag festmachen, selbst wenn es nur ein Nettobetrag ist, den man bekommt, z. B. Hartz IV? D. h. sie haben das ALG II, was man bekommt willkürlich hochgerechnet, also einen deutlich höheren „Brutto“-Betrag eigenmächtig festgesetzt, den man erreicht haben muss, bevor man von Zuzahlungen befreit wird. Als ich deswegen damals nachfragte, wurde mir als \"Erklärung\" sinngemäß in etwa folgendes gesagt: Wir müssen die Steuern und alle Abgaben, die Sie zahlen würden, wenn das ein Gehalt wäre, prozentual dazurechnen.

Damals war ich deshalb immer erst Ende Sommer / Anfang Herbst von Zuzahlungen befreit worden. Dann bin ich gewechselt zu einer Kasse, die auch nur den Betrag tatsächlich nimmt, den man hat, also z. Z. bei Hartz IV 364,--. Seit meinem Wechsel hatte ich den Befreiungsbetrag immer schon deutlich früher erreicht, Ende 1. Quartal oder Anfang 2.

Weazer, guck doch mal, ob du da nicht besser wechseln kannst.
- Editiert von Leckermäulchen am 28.11.2011, 19:06 -
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Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon Clarissa » Montag 28. November 2011, 20:08

Ja es wird immer der Brutto zum ansatz gebracht.
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Belastungsgrenze Zuzahlungen Befreiung von den Zuzahlungen

Beitragvon Kira » Sonntag 25. Januar 2015, 11:08

21.01.2015

Belastungsgrenze Zuzahlungen

Befreiung von den Zuzahlungen

Gesetzlich Krankenversicherte haben in einem Kalenderjahr Zuzahlungen u. a. für Arznei- und Heilmittel bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt auf Antrag für den Rest des Jahres eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen.

Erst wenn ausreichende Nachweise über die selbst zu leistenden Zuzahlungen vorliegen, kann auf Antrag bei der Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen ausgesprochen werden.

Was sind gesetzliche Zuzahlungen? ...

http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozia ... 88976.html
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(Jupp Müller, deutscher Schriftsteller)

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Re: Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon Clarissa » Sonntag 25. Januar 2015, 11:39

Man kann auch im Vorfeld an die Kasse den Betrag entrichten und erhält dann zum Jahresanfang den Befreiungsausweis und hat dann das ganze Jahr Ruhe.
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Re: Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon Therese » Sonntag 25. Januar 2015, 11:43

Ja Clarissa so ist es,wir zahlen auch im vorraus und haben schon Anfang Januar die Befreiungskarte.
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Re: Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon Leckermäulchen » Sonntag 25. Januar 2015, 18:56

Seit 2011, meinem letzten Post hier, ist ja einige Zeit vergangen.

Mittlerweile bin ich auch bei meiner Kasse längst nicht mehr früh im Jahr befreit von Zuzahlungen, sondern kriege eigentlich nichts mehr raus. Anfangs hatte es sich noch für mich gelohnt, die Karte auch am Anfang des Jahres schon im voraus zu beantragen und den Betrag an die Kasse zu zahlen, heute aber nicht mehr.

Letztes Jahr hatte ich noch Mitte Dezember bei weitem nicht den Betrag zusammen. Es ist auch so, dass nicht alles, was man zuzahlt, auch als Zuzahlung gewertet wird: z. B. bei orthopädischen Einlagen wird der private Zuzahlungsbetrag bei der Kasse nochmals aufgesplittet in den befreiungstechnisch relevanten Zuzahlungsbetrag und den Löwenanteil, der dann nicht angerechnet wird.
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Re: Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon Leckermäulchen » Sonntag 25. Januar 2015, 19:19

Hinzu kommt noch, dass man jetzt, weil man nicht mehr befreit werden kann wegen zu geringer Summe an Nachweisen, auch aus der Chronikerregelung von 1% herausfällt, wie mir meine Kasse im Dezember mitteilte. So muss ich jetzt also für den Fall, dass ich mal irgendwann wieder genügend Zuzahlungsbelege im Laufe der Zeit zusammenbekommen kann, auch jedes Jahr quasi vorsorglich meiner Kasse wieder ärztlich belegen, dass ich "immer noch" chronisch an Diabetes mellitus erkrankt bin. Ansonsten gilt dann die 2%-Regel.

Also: einfacher und übersichtlicher wird das nicht und logischer auch nicht... :shock:
Zuletzt geändert von Leckermäulchen am Sonntag 25. Januar 2015, 19:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon Clarissa » Sonntag 25. Januar 2015, 19:24

Leckermäulchen hat geschrieben:Hinzu kommt noch, dass man jetzt, wenn man, weil man nicht mehr befreit werden kann wegen zu geringer Summe an Nachweisen, auch aus der Chronikerregelung von 1% herausfällt, wie mir meine Kasse im Dezember mitteilte. So muss ich jetzt also für den Fall, dass ich mal irgendwann wieder genügend Zuzahlungsbelege im Laufe der Zeit zusammenbekommen kann, auch jedes Jahr quasi vorsorglich meiner Kasse wieder ärztlich belegen, dass ich "immer noch" chronisch an Diabetes mellitus erkrankt bin. Ansonsten gilt dann die 2%-Regel.

Also: einfacher und übersichtlicher wird das nicht und logischer auch nicht... :shock:


GdB/MdE >50%, ALG II, Grundsicherung, auch da greift die 1% Regelung
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Re: Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon Leckermäulchen » Sonntag 25. Januar 2015, 19:27

Also bis auf den GDB, den ich nicht habe, gilt das auch bei mir, aber eben nicht, wenn ich nicht jedes Jahr neu auf dem kasseneigenen Formular für den betr. Arzt/Ärztin mir von diesem bescheinigen lasse, dass ich bei ihm bzw. ihr wegen Diabetes in Behandlung bin. Den JC-Bescheid und alle Zahlungsbelege haben sie von mir.
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Re: Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon Nachtigall » Freitag 8. Mai 2015, 10:45

vom Bundesgesundheitsministerium
Zuzahlung

Arzneimittel: Die wichtigsten Regelungen für Zuzahlung und Erstattung im Überblick

http://www.bundesgesundheitsministerium ... hlung.html

und hier noch die aktuellen Listen über
Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Übersichten der letzten 12 Monate

http://www.gkv-spitzenverband.de/servic ... ttel_1.jsp
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Re: Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon shadow » Freitag 1. Juli 2016, 08:17

Pressemitteilung BoxID 601336


Neue Zuzahlungen für Arzneimittel: Kassenpatienten massiv betroffen


(lifePR) (Berlin, 30.06.2016) Ab morgen müssen Kassenpatienten in den Apotheken bei zahlreichen Arzneimitteln zuzahlen, die bislang von der Eigenbeteiligung befreit waren. Grund sind die angepassten Preisgrenzen, bis zu denen die Kassen die Kosten übernehmen. 5500 unterschiedliche Produkte sind betroffen, die häufig verschrieben werden. Das berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC.

Dazu gehören ...

http://www.lifepr.de/inaktiv/apotheke-a ... xid/601336
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Re: Freistellung von gesetzl. Zuzahlungen von der BARM

Beitragvon Nachtigall » Freitag 12. Mai 2017, 11:16

Politik – 05.05.2017

Zuzahlungen für Arzneimittel gestiegen

Bonn/Düsseldorf – Die Zuzahlungen der gesetzlich Krankenversicherten für Arzneimittel und Therapien sind in den vergangenen Jahren gestiegen. 2016 zahlten Kassenpatien­ten insgesamt rund vier Milliarden Euro für Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen und andere Leistungen, wie die Rheinische Post unter Berufung auf eine Antwort der Bun­des­regierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion berichtete. Das waren rund 330 Millionen Euro mehr als 2013, dem Jahr der Abschaffung der Praxisgebühr.
...
© afp/aerzteblatt.de

https://m.aerzteblatt.de/news/74539.htm
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