Psychiatrische Zwangsbehandlung verfassungswidrig

Psychiatrische Zwangsbehandlung verfassungswidrig

Beitragvon mirijam » Freitag 24. Februar 2012, 18:57

"Die Gewaltfantasien der DGPPN

Posted Februar 12th 2012 at 23:55 by Winston Smith

Am 23.3.2011 trat für die deutsche Psychiatrie der Supergau ein: Aufgrund entsprechenden Verfassungsbeschwerden erklärte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig. Entsprechend wurden Teile des Massregelvollzugsgesetzes in Rheinland-Pfalz und des Unterbringungsgesetzes in Baden-Württemberg dann im Oktober jeweils sofort für nichtig erklärt. Es gab also noch nie eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung in der BRD. Damit macht sich jeder Psychiater, der jetzt noch zwangsbehandelt der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Mit Schadensersetzforderungen und Klagen von Opfern psychiatrischer Zwangsbehandlung ist zu rechnen.

Jetzt meldet sich die DGPPN, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde mit einer Stellungnahme zu diesem Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Beklagt wird von den Psychiatern die “Rigorosität” des Verbots psychiatrischer Zwangsbehandlung durch das Bundesverfassungsgericht. Damit würden “sinnvolle Hilfsangebote nicht mehr nutzbar” und die “Unterlassen von Hilfeleistungen zur ärztlichen Aufgabe”.

Das Bundesverfassungsgericht hatte scheibar ein Schlupfloch freigelassen, um zu verwischen, es habe erst jertzt nach 62 Jahren Grundgesetz diese Unvereinbarkeit gesehen und damit den Eindruck erweckt, dass psychiatrische Zwangsbehandlung möglicherweise doch noch rechtens gemacht werden könne, so fern eine neue gesetzliche Grungdlage dafür geschaffen würde: Im Falle der sogenannten “Krankheitsuneinsichtigkeit”. Doch die Forderungen der DGPPN gehen noch weiter: Sie fordert eine eindeutige gesetzliche Grundlage für Zwangsbehandlung auch bei einwilligungsfähigen Patienten. Mit anderen Worten: Die DGPPN hätte gerne, daß Psychiater jeden nach eigenem Gutdünken zwangsbehandeln dürfen.

Was bedeutet psychiatrische Zwangsbehandlung? In der Praxis werden meist bewußtseinsverändernde, persönlichkeitszerstörende Drogen, sogenannte Psychopharmaka, vor allem Neuroleptika verabreicht. Diese verändern den Kern der Persönlichkeit, wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, haben oft schwere Nebenwirkungen und können zu irreversiblen Dauerschäden, wie Dyskinesien (Bewegungsstörungen), Neurodegeneration, Parkinson und Demenz führen. Opfer psychiatrischer Zwangsbehandlung sind zudem oft schwer traumatisiert. Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah sagte dazu in einem Interview mit der TAZ:

Oft sind die Betroffenen dann völlig vergiftet – Wracks, die nicht mehr selbstständig lebensfähig sind, wenn sie herauskommen. Viele bekommen auch posttraumatische Belastungsstörungen. Stellen Sie sich vor, dass man Sie regelmäßig fesselt, damit Sie gespritzt werden können! Immer wieder bringen sich Gefangene als Reaktion auf diese Misshandlungen auch einfach um.

Wie willkürlich psychiatrische Diagnosen sind, zeigt auch das Beispiel einer gerichtlichen Anhörung vor dem Landgericht Stuttgart vom April 2009. Der zum psychiatrischen Gutachter bestellte Prof. Dr. Johannes Schröder sagte aus, er halte es für “wahrscheinlich”, daß der Proband eine Psychose gehabt habe, diese aber “dissimuliert” (also “wegsimuliert”) habe.



Sogenannte “psychiatrische Krankheiten” führt die Psychiatrie auf biologische Defekte, wie z.B. Stoffwechselstörungen im Gehirn, Hirnanomalien usw. zurück. In vorliegendem Fall hat der Proband sich auf all diese angeblichen biologischen Defekte untersuchen lassen und die Untersuchungen blieben ohne Befund. Ein paradebeispiel für die Willkür psychiatrischer Diagnosen, die den Psychiatern zur Legitimation von Zwang und Gewalt dienen.

Woher kommt dieser Hang zu Zwang und Gewalt der Psychiater? Bei Wikipedia steht zum Thema “Gewaltfantasien” folgendes: “Gewaltfantasien setzen voraus, dass Aggression und Gewalt als ein sogenanntes kognitives Skript verfügbar sind.” Das kognitive Skript der modernen deutschen Psychiatrie findet sich in den Schriften ihrer Idole wie Emil Kraepelin und Eugen Bleuler wieder. Beide waren glühende Eugeniker und Vordenker der Tötungsaktionen während der Nazi-Herrschaft. Bis heute hat sich die deutsche Psychiatrie von diesen geistigen Brandstiftern nicht distanziert.

Angesichts ihrer jüngsten Forderungen nach Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung wird auch die “Entschuldigung” der DGPPN vom November 2010 für ihre Greultaten im 3. Reich unglaubwürdig. Offenbar hat die DGPPN nichts aus der Geschichte gelernt. Mit ihrem jüngesten Vorstoß zeigt die DGPPN endgültig, daß die deutsche Psychiatrie eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist."



http://www.meinungsverbrechen.de/?p=203
mirijam
 

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