Heiler anerkannt

Heiler anerkannt

Beitragvon Penelope » Samstag 5. November 2005, 11:44

Für Geistiges Heilen ist keine Zulassung als Heilpraktiker erforderlich, besagt ein Gerichtsurteil.
Nach den für alternative Heiler ohne HP-Schein fatalen Urteilen der letzten Jahre, u.a. Landgericht Koblenz 3 HO 73/2000 Urteil vom 22.11.2000, hat am 2.3.2004 nun das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden.

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt ein Heiler keine Heilpraktikererlaubnis.
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist,
das der Heiler seine Patienten schriftlich darauf hinweist, daß seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt dem Patienten vor Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen.
Penelope
 

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