Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
{T 0/2}
9C_206/2012
Urteil vom 7. Mai 2012
II. sozialrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Bundesrichter Borella, Bundesrichterin Pfiffner Rauber,
Gerichtsschreiberin Dormann.
Verfahrensbeteiligte
P.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Zbinden,
Beschwerdeführerin,
gegen
IV-Stelle des Kantons Freiburg,
Route du Mont-Carmel 5, 1762 Givisiez,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Invalidenversicherung (Invalidenrente; Einkommensvergleich),
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg,
Sozialversicherungsgerichtshof, vom 26. Januar 2012.
Sachverhalt:
A.
Die 1963 geborene P.________ meldete sich im Juli 2007 bei der
Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Nach Abklärungen und Durchführung
des Vorbescheidverfahrens sprach ihr die IV-Stelle des Kantons Freiburg mit
Verfügungen vom 25. November 2009 und 28. Januar 2010 eine Dreiviertelsrente ab
1. Juli 2006 zu, wobei sie einen Invaliditätsgrad von 67 % berücksichtigte.
B.
Die Beschwerden der P.________ wies das Kantonsgericht Freiburg mit Entscheid
vom 26. Januar 2012 ab.........
"Diese berücksichtigte zudem die mit der behaupteten
Chemikalienunverträglichkeit zusammenhängenden geklagten Beschwerden und wies
darauf hin, dass das Leiden "wahlweise" u.a. als "multiple chemical sensitivity
syndrome (...) oder als Neurasthenie bezeichnet" werden könne."
http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeunpubliziert/Jahr_2012/Entscheide_9C_2012/9C_206__2012.html