Steuern
Bundesfinanzhof: Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar
München (dpa) - Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können die Praxisgebühr bei der Einkommensteuer nicht geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden. Laut Einkommensteuergesetz könnten die Versicherungsbeiträge zwar als Vorsorge-Sonderausgaben abgezogen werden, wenn diese zur Erlangung des Versicherungsschutzes nötig sind. Bei der Praxisgebühr sei dies nicht der Fall, da der Versicherungsschutz unabhängig von der Zahlung gewährt werde.
http://www.zeit.de/news/2012-08/22/steuern-bundesfinanzhof-praxisgebuehr-nicht-als-sonderausgabe-abziehbar-22121017