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Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

BeitragVerfasst: Donnerstag 23. August 2012, 08:32
von Kira
Steuern

Bundesfinanzhof: Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

München (dpa) - Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können die Praxisgebühr bei der Einkommensteuer nicht geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden. Laut Einkommensteuergesetz könnten die Versicherungsbeiträge zwar als Vorsorge-Sonderausgaben abgezogen werden, wenn diese zur Erlangung des Versicherungsschutzes nötig sind. Bei der Praxisgebühr sei dies nicht der Fall, da der Versicherungsschutz unabhängig von der Zahlung gewährt werde.
http://www.zeit.de/news/2012-08/22/steuern-bundesfinanzhof-praxisgebuehr-nicht-als-sonderausgabe-abziehbar-22121017

Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

BeitragVerfasst: Freitag 24. August 2012, 11:18
von Miss Excel
Der Versicherungsschutz schon, aber viele Ärzte lehnen dann eine Behandlung ab.

Damit kann man so viel Versicherungsschutz haben, wie man will und wird doch nicht behandelt.