Keine Gnade für Schwerbehinderte
Hartz IV macht keine Unterschiede
Auch die Zinsen aus angelegtem Schmerzensgeld werden als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel. Besonders hart mutet das Urteil an, da das Schmerzensgeld für einen Unfall gezahlt wurde, seit dem die beiden Kinder der Familie schwerbehindert sind.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Hartz-IV-macht-keine-Unterschiede-article7027266.html