http://www.aerzteblatt.de
"Psychisch Kranke, die unter Betreuung stehen, dürfen nicht mehr gegen ihren Willen behandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Danach kann ein gesetzlicher Betreuer auch dann keine medikamentöse Therapie erzwingen, wenn der Betroffene bereits gegen seinen Willen in einer geschlossenen Abteilung untergebracht ist. Der BGH gab seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der ein Betreuer die Behandlung durchsetzen konnte (Az.: XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12).
Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) sind etwa 45 000 Patientinnen und Patienten pro Jahr von dem Urteil betroffen. Es handelt sich um psychisch Kranke, die nach Betreuungsrecht gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Abteilung untergebracht werden. „Bei ihnen wird unsere Arbeit durch das Urteil erheblich erschwert“, kritisierte DGPPN-Präsident Prof. Dr. med. Peter Falkai. Die Verunsicherung unter den Psychiatern sei groß, aber auch das Unverständnis. „Der BGH sagt: Ihr dürft die Leute zwar unterbringen, aber ihr dürft sie nicht behandeln“, erklärte Falkai. Die Patienten, die unter Betreuung stünden, seien oft chronisch psychisch krank. Wenn diese mit einer akuten Verschlechterung kämen, brauchten sie schnell Hilfe. Der Arzt dürfe aber kein Neuroleptikum verabreichen, wenn der Patient das ablehne. Falkai forderte eine schnelle, praxisnahe gesetzliche Regelung"
https://http://www.aerzteblatt.de/archiv/128364/Psychiatrie-Zwangsbehandlung-bei-Betreuten-unzulaessig
http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-urteil-zu-zwangstherapie-psychisch-kranker-schutz-vor-schlendrian-und-bequemlichkeit-1.1415154
http://openjur.de/u/435119.html
http://www.bflk.de/stichwort/206