BGH Urteil Zwangsbehandlung

BGH Urteil Zwangsbehandlung

Beitragvon Juliane » Mittwoch 29. August 2012, 16:22

http://www.aerzteblatt.de

"Psychisch Kranke, die unter Betreuung stehen, dürfen nicht mehr gegen ihren Willen behandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Danach kann ein gesetzlicher Betreuer auch dann keine medikamentöse Therapie erzwingen, wenn der Betroffene bereits gegen seinen Willen in einer geschlossenen Abteilung untergebracht ist. Der BGH gab seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der ein Betreuer die Behandlung durchsetzen konnte (Az.: XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12).

Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) sind etwa 45 000 Patientinnen und Patienten pro Jahr von dem Urteil betroffen. Es handelt sich um psychisch Kranke, die nach Betreuungsrecht gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Abteilung untergebracht werden. „Bei ihnen wird unsere Arbeit durch das Urteil erheblich erschwert“, kritisierte DGPPN-Präsident Prof. Dr. med. Peter Falkai. Die Verunsicherung unter den Psychiatern sei groß, aber auch das Unverständnis. „Der BGH sagt: Ihr dürft die Leute zwar unterbringen, aber ihr dürft sie nicht behandeln“, erklärte Falkai. Die Patienten, die unter Betreuung stünden, seien oft chronisch psychisch krank. Wenn diese mit einer akuten Verschlechterung kämen, brauchten sie schnell Hilfe. Der Arzt dürfe aber kein Neuroleptikum verabreichen, wenn der Patient das ablehne. Falkai forderte eine schnelle, praxisnahe gesetzliche Regelung"

https://http://www.aerzteblatt.de/archiv/128364/Psychiatrie-Zwangsbehandlung-bei-Betreuten-unzulaessig

http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-urteil-zu-zwangstherapie-psychisch-kranker-schutz-vor-schlendrian-und-bequemlichkeit-1.1415154



http://openjur.de/u/435119.html
http://www.bflk.de/stichwort/206
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Beitragvon Juliane » Mittwoch 29. August 2012, 16:26

finanztest 09/2012


Patientenverfügung gilt
Nicht erzwungen werden darf eine ärztliche Maßnahme, die ein Patient
in einer schriftlichen Verfügung ablehnt Finanztest-Special zur
Patientenverfügung. Andererseits kann jeder schriftlich einer
Behandlung zustimmen, die ihm schaden oder zum Tod führen könnte. Ein
ärztliches Attest kann belegen, dass er sich seiner Entscheidung
bewusst war, als er das Schreiben verfasste.

Die Vorsorgevollmacht sinnvoll nutzen
Jeder kann eine Person bestimmen, die für ihn sprechen darf. In dem
Schreiben sollte stehen, ob der Bevollmächtigte einer Behandlung oder
dem Abbruch einer Behandlung zustimmen darf, wenn der Patient dadurch
sterben oder seine Gesundheit schwer geschädigt werden könnte, etwa
durch eine Amputation. Auch sollte erwähnt sein, ob die
bevollmächtigte Person einer Unterbringung oder einer Maßnahme
zustimmen darf, die zum Verlust der Freiheit führt, etwa einem
Bettgitter Finanztest-Special Vorsorgevollmacht.


http://www.test.de/Patientenrechte-Zwang-ist-verboten-4430357-4430361/
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Beitragvon Juliane » Mittwoch 29. August 2012, 16:45

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Beitragvon Kira » Mittwoch 29. August 2012, 18:50

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Beitragvon Kira » Sonntag 16. September 2012, 19:12

Zum Beschluß des BGH vom 26.06.2012, veröffentlicht am 17.07.2012
http://www.dgppn.de/aktuelles/startseite-detailansicht/article/100/zum-beschlus-1.html
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