Erhebliche Beeinträchtigung der Heizmöglichkeit berechtigt zu einer Mietminderung
Sind in einer Wohnung Teile der Räume gar nicht bzw. nur eingeschränkt beheizbar, sind Löcher in einer Zimmerdecke und ist die Gartentreppe unbenutzbar, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 100 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor....
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Wiesbaden_1-S-42676_Erhebliche-Beeintraechtigung-der-Heizmoeglichkeit-berechtigt-zu-einer-Mietminderung.news14856.htm