Beleidigende Äußerungen während eines gerichtlichen Verfahrens sind zulässig
Beleidigungen, die im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens von einem der Verfahrensbeteiligten geäußert werden, rechtfertigen keinen Schmerzensgeldanspruch des in seiner Ehre Verletzten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen hervor....
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 11.04.2012
- 20 C 569/11 -
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