BGH: Bei Internetausfall besteht Anspruch auf Schadensersatz
Bei einem Ausfall des Internetanschlusses haben Kunden grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Darin misst der BGH dem Internetanschluss eine "zentrale Bedeutung" für die Lebensführung zu. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Anspruch auf Schadensersatz (Az.: III ZR 98/12).
Internet und Telefon zählen für den Bundesgerichtshof damit zu den ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Bei-Internetausfall-besteht-Anspruch-auf-Schadensersatz-1790928.html
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=62927&anz=14&pos=0&Blank=1