Zwangsbehandlung: Illegales Gesetz tritt morgen in Kraft
Veröffentlicht am 25. Februar 2013 in Erklärungen, News
Berlin, 25.2.2013: Heute wird im Bundesanzeiger ein illegales Gesetz verkündet, das “Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“. Es ist illegal, weil in ihm weder die menschenrechtlichen Vorgaben der zum Gesetz gewordenen Behindertenrechtskonvention (BRK) berücksicht wurden (Beweis: Stellungnahme der BRK Monitoringstelle vom 10.12.2012 und Erklärung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vom 26.1.2009, Artikel 48. und 49.), noch die Bedingungen erfüllt werden, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den beiden Beschlüssen 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011 und 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 und der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem obiter dictum “Rezepturteil” XII ZB 236/05 am 1.2.2006 gesetzt hat.
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